LV-Beschluss 7-038/19

Verfahren zur Wahl der Bundesparteitagsdelegierten im Delegiertenwahlkreis Reinickendorf/Tempelhof-Schöneberg

  1. Die Wahl der Bundesparteitagsdelegierten im Delegiertenwahlkreis Reinickendorf/Tempelhof-Schöneberg findet in einer gemeinsamen Delegiertenversammlung der beiden Bezirke statt.
  2. Diese Delegiertenversammlung besteht aus 30 Delegierten.
  3. Sie findet unter Leitung des Landesvorstands im Karl-Liebknecht-Haus statt.
  4. Für die Delegiertenversammlung wählen die Bezirksverbände in ihren Mitgliederversammlungen entsprechend ihrer Mitgliederzahl die ihnen zustehenden Delegierten (Reinickendorf 13 Delegierte, Tempelhof-Schöneberg 17 Delegierte). Stichtag zur Berechnung ist der 31. Dezember 2018.
  5. Auf der Delegiertenversammlung wird ein Beschluss gefasst, dass für die Wahl der vier Parteitagsdelegierten eine regionale Quote einzuhalten ist. Nach dieser Quote sind je zwei Parteitagsdelegierte aus den beiden beteiligten Bezirksverbänden in getrennten Wahlgängen zu wählen.
  6. Der Antrag für die regionalen Quoten wird von einem Vertreter des Landesvorstands sowie den beiden Bezirksvorsitzenden gemeinsam eingebracht.
  7. Die Leitung der Delegiertenversammlung sowie die Mandatsprüfung wird durch den Landesvorstand durchgeführt.
  8. Die Einladung zur Delegiertenversammlung erfolgt gemeinsam durch den Landesvorstand und die beiden Bezirksvorsitzenden.

Beschlussfassung: einstimmig