LV-Beschluss 8-001/21

Jetzt erst recht: auf Landes- und Bundesebene für eine Umsetzung der Anliegen des Volksbegehrens »Für Gesunde Krankenhäuser« sorgen!

Der Landesvorstand der DIE LINKE. Berlin nimmt mit Bedauern die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Kenntnis, wonach das Volksbegehren »Für Gesunde Krankenhäuser« unzulässig sei. 

Der Senat und das Abgeordnetenhaus sind nichtsdestotrotz weiter in der Pflicht die Initiative, die von fast 50.000 Berlinerinnen und Berliner mit ihrer Unterschrift unterstützt wurde, ernst zu nehmen und alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Anliegen, die auch nach der Entscheidung unstreitig auf Landesebene umgesetzt werden können, umzusetzen.

Wir werden uns gegenüber dem Senat und in der Regierungskoalition insbesondere weiter dafür einsetzen, erstens den immer noch bestehenden Investitionsstau in den Berliner Krankenhäusern im Sinne des Volksbegehrens weiter abzubauen und dazu im kommenden Doppel-Haushalt die notwendigen Investitionsmittel weiter auf den gesetzlich förderfähigen Standard aufzustocken und zweitens die Anstrengungen zur Verbesserung und Ausweitung der Aus- und Weiterbildung sowie der Personalentwicklung im Pflegebereich mit höchster Priorität zu verfolgen und zumindest die landeseigenen Kliniken spätestens nach der COVID-19-Pandemie zu weitergehenden Personalbemessungsstandards in den Bereichen Pflege und Hygiene zu verpflichten.

Darüber hinaus ist die Bundesregierung in der Pflicht, den Krankenhäusern die durch die Pandemie entstehenden Einnahmeverluste, die durch die Finanzhilfen der Bundesregierung bisher bei weitem nicht aufgefangen werden, voll auszugleichen. Spätestens nach Ende der Pandemie braucht es dann endlich eine bundesweite gesetzliche Regelung zur Mindestpersonalbemessung in der Krankenhauspflege für alle Stationen und nach anerkannten pflegewissenschaftlichen Standards.