LV-Beschluss 8-023/21

Änderungsantrag zum Wahlprogramm Demokratie/Gemeinnützigkeit

Der Landesvorstand Berlin bringt folgenden Änderungsantrag zum Bundestagswahlprogramm ein:

Auf Seite 69 im Abschnitt »Mit Steuern Umsteuern« wird der rote Text ergänzt:

In den vergangenen Jahren haben immer mehr politisch engagierte Vereine vom Finanzamt oder vor Gericht ihre Gemeinnützigkeit aberkannt bekommen. Die Demokratie lebt jedoch von deren Beteiligung und von einer vielfältigen Debatte.

Wir brauchen eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts mit einer Ausweitung der als gemeinnützig anerkannten Zwecke (zum Beispiel die Förderung der Menschen- und Grundrechte, des Friedens, des Klimaschutzes oder der sozialen Gerechtigkeit). Die Mitwirkung an der politischen Willensbildung muss ausdrücklich als unschädlich für die Gemeinnützigkeit benannt werden, ob zur Verfolgung eigener Zwecke oder darüber hinaus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Dabei ist zu beachten, dass es nicht zu einer verdeckten Parteienfinanzierung kommt und die Grenzen zur Parteienfinanzierung gewahrt sind.

Auch darf die Erwähnung eines Vereins in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder der Länder nicht mehr automatisch zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen, wie dies zuletzt im Fall der VVN/BdA passiert ist.

Auf Seite 108 im Abschnitt »Die Demokratie stärken« wird der rote Text ergänzt:

Die Gegenkräfte in der Zivilgesellschaft stärken! Protest und Aufklärung gegen rechts sind eine Bedingung von Demokratie und dürfen nicht mehr kriminalisiert werden. Projekte der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus, Opferberatungen und zivilgesellschaftliche Demokratiebündnisse sowie Antifa-Initiativen müssen mit einem echten Demokratiefördergesetz stärker und langfristig finanziell unterstützt werden. Dabei darf es kein strukturelles Misstrauen und keinen Kooperationszwang mit Polizei und Inlandsgeheimdienst geben. Zivilgesellschaftliche Vereine, wie die Change.org, Campact und Attac, müssen durch eine Reform der Abgabenordnung wieder als gemeinnützig gelten.