LV-Beschluss 8-036/22

Konzept zum Diversitätsausschuss

Einrichtung des Diversitätsausschusses gemäß des Beschlusses 7-22/2021 - Für eine migrantische und antirassistische LINKE. Berlin

 

Der Landesvorstand hat den Antrag „Für eine migrantische und antirassistische LINKE. Berlin“, der vom Parteitag am 22. August 2020 dem Landesvorstand überwiesen wurde, mit überwältigender Mehrheit angenommen.

Im Vorfeld des Beschlusses gab es einen langen Diskussionsprozess innerhalb des Landesvorstandes und in einzelnen Bezirksverbänden unserer Partei sowie eine Beratung und Beschlussfassung im Landesausschuss.

 

Berlin ist eine durch Migration geprägte Stadt. Wir wollen diese vielfältige Migrationsgesellschaft auch in unserer Partei abbilden. Der entsprechende Beschluss muss nun umgesetzt werden. Zu der schrittweisen Umsetzung des Beschlusses ist es notwendig, den beschlossenen Diversitätsausschuss so schnell wie möglich einzurichten.
 

Im Folgenden schildern wir die nähere Ausgestaltung des Diversitätsausschusses.

 

Im Beschluss haben wir zunächst folgendes zum Diversitätsausschuss erläutert:

„3. Der Landesverband richtet zeitnah im Anschluss an die Beschlussfassung dieses Antrags ein unabhängiges Gremium ein (Diversitätsausschuss), dass Konzepte, Strategien und Maßnahmen zur Stärkung von Teilhabe und Diversität in der Partei entwickelt und gemeinsam mit dem Landesvorstand für dessen Umsetzung Sorge trägt. Es schlägt dem Landesvorstand einen konkreten Maßnahmenplan vor, der bei Bedarf im Finanzplan des Landesverbandes untersetzt werden soll. Er erstellt in Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand mindestens alle zwei Jahre den Diversitätsbericht. Er kann im Einvernehmen mit dem Landesvorstand Antirassismus- und Empowerment-Schulungen bewilligen.
Der Diversitätsausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
• Jeder Bezirksvorstand ernennt eine*n Diversitätsbeauftragte*n aus dem Vorstand und zur Einhaltung der Mindestquotierung eine Ersatzperson.
• Der Landesausschuss sowie der Landesvorstand ernennen jeweils eine*n Diversitätsbeauftragte*n aus ihren Reihen (quotiert).
• Außerdem beruft der Diversitätsausschuss vier weitere Mitglieder (quotiert), die Expertise im Bereich von Antidiskriminierungsarbeit und Teilhabe haben. Ziel ist, dass die Diversitätsbeauftragten in ihren Gremien und Strukturen für Rassismus, Diskriminierung und die Notwendigkeit von Teilhabe sensibilisieren und für die im Ausschuss verabredeten Maßnahmen mit Sorge tragen. Der Ausschuss tagt mindestens zwei Mal im Jahr. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann sich der Diversitätsauschuss eine Geschäftsordnung geben.“

 

Im Folgenden sollen die einzelnen Punkte näher erläutert werden:

 

I. Zusammensetzung

Für die Einrichtung des Diversitätsausschusses sollten seitens der Landesgeschäftsstelle die Bezirksvorstände zur Benennung einer Person aus dem jeweiligen Bezirksvorstand aufgerufen werden sowie zur Benennung einer Stellvertretenden Person (quotiert). Hierbei ist auf diesen Beschluss zu verweisen. Die Mitglieder sollen die Vielfalt und verschiedene Perspektiven in die Arbeit des Diversitätsausschusses einbringen. Der Landesvorstand und der Landesausschuss benennen hierzu jeweils eine Person aus ihren Reihen (quotiert).

Der Diversitätsausschuss beruft daraufhin (quotiert) weitere vier Mitglieder, die Expertise im Bereich Antidiskriminierungs- und Teilhabepolitik haben und die Perspektive von Rassismus Betroffenen einbringen.  Bei der Zusammensetzung ist auf die Mindestquotierung zu achten. Sie sind ebenfalls stimmberechtigte Mitglieder.

Die Aufnahme von beratenden Mitglieder, wie etwa Vertreter:innen aus der Abgeordnetenhaus- oder Bundestagsfraktion, kann der Diversitätsausschuss mit einfacher Mehrheit beschließen.

Der Diversitätsausschuss tritt nach Feststehen aller Mitglieder zur Konstituierung zusammen und wählt alle zwei Jahre ein:e Vorsitzende:n und eine:n Stellvertreter:in, der die Vorbereitung der Sitzungen und die Sitzungsleitung obliegt.

 

II. Aufgaben des Diversitätsausschusses

Der Diversitätsausschusses soll dem Austausch zwischen Bezirken und Expert:innen über den Stand der Teilhabe und Repräsentanz von Menschen mit Migrationsgeschichte und Rassismuserfahrung in den Basisorganisationen der Partei dienen. Er soll Konzepte erarbeiten und Strategien und Maßnahmen zur Stärkung von Teilhabe und Diversität in der Partei entwickeln. Er trägt gemeinsam mit dem Landesvorstand Verantwortung für dessen Umsetzung. Die einzelnen Diversitätsbeauftragten, die von den Bezirken entsandt werden (Bezirksdiversitätsbeauftragte), informieren die jeweiligen Bezirksverbände und ergreifen im Bezirk diversitätsbezogene Maßnahmen.

Ziel ist gleiche Repräsentanz und Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte und Rassismuserfahrung mindestens entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil in allen Organisationseinheiten der Partei und auf allen Ebenen zu erreichen und Zugangshürden zu identifizieren und abzubauen. Im Ausschuss sollen sich die verschiedenen Akteur:innen über gezielte Maßnahmen in ihren Organisationseinheiten zur Gewinnung von Mitgliedern mit Migrationsgeschichte und Rassismuserfahrung sowie über die Zusammenarbeit  mit Migrant:innenselbstorganisationen und Organisationen von Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus und Antiziganismus betroffenen Menschen austauschen. Best-practice Beispiele aus Bezirken sollen ebenso besprochen werden, wie etwaige Hürden und den Stand der Entwicklungen.

 

Der Diversitätsausschuss berät den Landesvorstand und weitere Strukturen der Partei in allen Fragen von Diversität, Vielfalt, Antirassismus, Antiziganismus, Antisemitismus und Partizipation. Zudem schlägt er dem Landesvorstand einen konkreten Maßnahmenplan vor, der bei Bedarf im Finanzplan des Landesverbandes untersetzt werden soll. Er erstellt in Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand mindestens alle zwei Jahre den Diversitätsbericht.

Der Ausschuss kann im Einvernehmen mit dem Landesvorstand Antidiskriminierungs- und Empowerment-Schulungen für Parteimitglieder bewilligen.
Er tagt mindestens zwei Mal im Jahr. Er entscheidet eigenständig über Arbeitsprogramm und Tagesordnung. Bei Bedarf können externe Expert:innen zu bestimmten Tagesordnungspunkten eingeladen werden.

Der Ausschuss kann sich eine eigene Geschäftsordnung zur Arbeitsweise geben.

 

(Einrichtung 1./2. Quartal 2022, Personalfindungsprozess ab Januar 2022)

 

Beschlussfassung: einmütig