LV-Beschluss 8-070/22

Inklusionsbeauftragte(r) im Landesvorstand (zu dem vom Landesparteitag in den Landesvorstand überwiesenen LPT-Antrag A 2)

Der Landesvorstand beschließt die Berufung einer/eines Landesinklusionsbeauftragten. Diese/r soll bei der Vorbereitung der Veranstaltungen der Landespartei, in Bezirksverbänden und in anderen Zusammenschlüssen bei Fragen der Barrierefreiheit fachlich unterstützend tätig sein und in Fragen der Behindertenpolitik den Landesvorstand bzw. Bezirksvorstände und andere Gremien beraten. Auch Abgeordneten unserer Partei soll sie/er behilflich sein, zum Beispiel bei der Anmietung von barrierefreien Büros. Außerdem soll sie/er bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern mit und ohne Behinderung vermittelnd tätig sein können.