LV-Beschluss 8-073/22

Klimaschutz jetzt: Wasser nachhaltig managen (zu dem vom Landesparteitag in den Landesvorstand überwiesenen LPT-Antrag A 6)

Der Landesvorstand beschließt mit 12 Ja-Stimmen, ohne Enthaltungen und ohne Gegenstimmen:

Die Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird beauftragt, sich im Rahmen der Erarbeitung und Umsetzung des Masterplans Wasser Berlin und der Erstellung eines Wasserschutzaktionsplans für folgende Schwerpunkte einzusetzen:

In Berlin:

  • Bei der Sanierung landeseigener Gebäude sind Maßnahmen zur Grauwassernutzung und Regenwasserversickerung an den Gebäuden einzuplanen;
  • es sind in bebauten Gebieten zusätzliche Versickerungsflächen durch Entsiegelung zu schaffen und planungsrechtlich zu sichern, das Mulden- und Rigolen-System ist deutlich dort auszubauen, wo unzureichende Versickerungsflächen bestehen aber Versickerungszeiten ausgedehnt werden können;
  • der Ausbau der Regenwassernutzung durch Zwischenspeicherung für späteren Bedarf, die Abkopplung der Regenwassereinleitung vom Abwassersystem und Projekte zur Mischwasserzwischenlagerung sind zeitnah umzusetzen;
  • die Dachentwässerung ist zur Bewässerung im Umfeld der Gebäude zu nutzen;
  • der Regenwasserabfluss von Straßen (> 500 Fahrzeuge/d) ist ausschließlich in die Kanalisation abzuleiten und nicht ungereinigt Gewässern zuzuleiten;
  • die Festlegung von Mindestgrundwasserständen für die Grundwassernutzung ist bis Ende 2023 vorzunehmen;
  • Pilotprojekte für temporäre Grundwasserabsenkungen zum Beispiel im Ortsteil Altglienicke und im Ortsteil Friedrichshain sind zu vereinbaren, um Gebäudeschäden zu beseitigen;
  • es sind quartiersbezogene Entwässerungskonzepte zu erstellen und Maßnahmen zur Pflege und Erneuerung von Drainagen zur Vermeidung von Grund- und Schichtenwasserschäden einzuleiten und dazu wieder ein Kataster anzulegen;
  • bei Neubauten sowie bei Sanierungen von Bestandsgebäuden ist auf verstärkte Nutzung von Grauwasser zu setzen;
  • die  Regenwasserbewirtschaftungen an Schulen als ökologische Lernorte sind auszubauen.

Im Berlin-Umland:

  • Die Installation eines Wasserversorger-Verbundsystems Berlin-Umland ist durch ein optimiertes Pump- und Anreicherungssystem zeitnah vorzunehmen;
  • eine Kürzung des Wassernutzungsrechts durch das Land Brandenburg darf wegen der Trinkwassermengengefährdung für Berlin nicht zugelassen werden.