LV-Beschluss 8-103/23

Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit müssen zusammen gedacht werden

Gemeinsame Erklärung von Klimaneustart Berlin und LINKE Berlin zum Volksentscheid “Berlin 2030 Klimaneutral” 

Von den Folgen des Klimawandels sind in Berlin und weltweit Menschen mit geringem Einkommen am stärksten betroffen. Gleichzeitig verursachen die vermögendsten Teile der Bevölkerung pro Kopf die meisten Emissionen. Das reichste 1 Prozent der Welt verursacht etwa 17 Prozent aller Treibhausgase, die reichsten 10 Prozent sind für fast die Hälfte der Emissionen verantwortlich. Die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung - also vier Milliarden Menschen - kommt hingegen auf nur 12 Prozent der Emissionen.

So leiden diejenigen am meisten unter der Klimakrise, die am wenigsten zu ihr beigetragen haben. Ambitionierter Klimaschutz ist daher auch eine soziale Notwendigkeit. Die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen muss sozial gerecht erfolgen - Reiche sollten sich nicht freikaufen können. Soziale Sicherheit und Klimagerechtigkeit gehören untrennbar zusammen.

Auch in Zeiten multipler Krisen darf die Bekämpfung der Klimakrise nicht hintenangestellt oder vernachlässigt werden. Die Natur gibt uns keinen Zeitaufschub – wir müssen schnell handeln für eine Politik, die das Klima schützt, Kipppunkte vermeidet und im Rahmen einer sozial gerechten Klimapolitik mit breiter Akzeptanz den sozial-ökologischen Umbau vorantreibt. 

In den vergangenen Wochen fanden mehrere Gespräche zwischen den Initiator*innen des Klima-Volksentscheids und Vertreter*innen der Partei DIE LINKE statt. [F1] Wir sind uns einig, dass bei den Maßnahmen zur Umsetzung schnelleren Klimaschutzes die Sicherstellung bezahlbarer Mieten höchste Priorität hat. Gemeinsames Ziel ist, bei der Beschleunigung der notwendigen energetischen Sanierungen, Bruttowarmmieten-Neutralität weitgehend zu gewährleisten. 

Dabei streben wir u.a. folgende Mittel an: 

  • Die Ausweitung von gezielten, die Modernisierungsumlage absenkenden Förderprogrammen und die Auslotung von Möglichkeiten zur verpflichtenden Inanspruchnahme dieser Förderprogramme z.B. in Milieuschutzgebieten.
  • Die Einführung eines Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes, das die Kompetenzen auf Landesebene zur Regulierung von Mieten möglichst weitgehend ausschöpft und zugleich Leerstand vermeidet. 
  • Ökologische Vorgaben in der Bauordnung bei Abriss, Sanierung und Neubau.
  • Strengere Richtwerte für das Verhältnis zwischen Mieterhöhung und Heizkostenersparnis (bei Beibehaltung der Warmmietenneutralität) sowie konsequente und verbindliche Kontrollen und eine Aufstockung des entsprechenden Personals in den Bezirken.

DIE LINKE unterstützen vor diesem Hintergrund die Anliegen des Volksentscheides “Berlin 2030 Klimaneutral”.