LV-Beschluss 9-001/23

Geschäftsordnung des Landesvorstandes der Partei DIE LINKE. Berlin

Der Landesvorstand arbeitet auf der Grundlage von Satzung und Ordnungen des Landesverbandes der Partei DIE LINKE. Berlin.

1.         Sitzungen des Landesvorstandes

1.1       Der Landesvorstand tritt mindestens einmal im Monat zusammen. Die Sitzungen werden von einem/einer Landesvorsitzenden, einem/einer stellvertretenden Landesvorsitzenden oder einem anderen Mitglied des Landesvorstands geleitet. An den Sitzungen nehmen die gewählten Mitglieder des Landesvorstandes teil.

1.2       Auf schriftlichen Antrag an den geschäftsführenden Landesvorstand (GLV) von mindestens fünf gewählten Mitgliedern des Landesvorstands ist innerhalb von 14 Tagen eine Sondersitzung des Landesvorstandes einzuberufen. Der Antrag muss den Beratungsgegenstand und eine Begründung enthalten.

1.3       Ständige Gäste des Landesvorstandes sind die Vorsitzenden der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, die Sprecher/innen des Landesausschusses, die in Berlin organisierten Mitglieder des Parteivorstandes, die Berliner Mitglieder des Bundesausschusses, die Berliner MdB der Linksfraktion und die Berliner MdEP der GUE/NGL-Fraktion.

1.4       Die Sitzungen des Landesvorstandes sind grundsätzlich öffentlich. Jedes Mitglied des Landesvorstandes hat das Recht, eine geschlossene Sitzung zu einem Tagesordnungspunkt zu beantragen. Diese findet statt, wenn die Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder dem Antrag zustimmt. Die Öffentlichkeit und die Parteiöffentlichkeit müssen ausgeschlossen werden, wenn Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte, dies erfordern. An geschlossenen Sitzungen nehmen die Mitglieder des Landesvorstandes teil. Auf Beschluss der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder können Gäste an geschlossenen Tagesordnungspunkten teilnehmen.

2          Geschäftsführender Landesvorstand (GLV)

2.1       Dem GLV gehören die Landesvorsitzenden, die stellvertretenden Landesvorsitzenden, der Landesgeschäftsführer und die Landesschatzmeisterin an.

2.2       Der GLV berät zwischen den Sitzungen des Landesvorstandes über aktuelle politische und organisatorische Fragen sowie über die Umsetzung von Beschlüssen des Landesvorstandes. Er gibt in seinem Namen politische Stellungnahmen ab, trifft aktuell notwendige politische und organisatorische Entscheidungen und bereitet die Sitzungen des Landesvorstandes vor.

2.3       Entscheidungen mit finanziellen Konsequenzen für den Landesverband kann der GLV bis zu der in der Finanzordnung des Landesvorstandes festgelegten Höhe treffen.

2.4       Der GLV informiert den Landesvorstand umfassend über seine Tätigkeit. Die Protokolle des GLV sind allen Mitgliedern des Landesvorstands zugänglich. Alle Mitglieder des Landesvorstands, die nicht Mitglieder des GLV sind, haben das Recht ohne Stimmrecht an den Sitzungen des GLV teilzunehmen.

3.         Einladung, Tagesordnung, Beschlussfähigkeit

3.1       Der Landesgeschäftsführer oder ein/e beauftragte/r Mitarbeiter/in der Landesgeschäftsstelle lädt spätestens vier Wochentage vor der Sitzung des Landesvorstandes schriftlich dazu ein. Mit der Einladung sind ein Vorschlag für Tagesordnung und Zeitplan sowie die zum Zeitpunkt vorliegenden Vorlagen zu übermitteln.

3.2       Die Tagesordnungen enthalten jeweils mindestens die Tagesordnungspunkte Protokollkontrolle, Aktuelles, Informationen aus der Abgeordnetenhausfraktion und dem Parteivorstand, Finanzen und Verschiedenes sowie eine Angabe zum zeitlichen Umfang, der für jeden Tagesordnungspunkt vorgesehen ist. Die Tagesordnung und der Zeitplan werden zu Beginn jeder Sitzung beraten und beschlossen.

3.3       Der Landesvorstand ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mindestens die Hälfte der gewählten Mitglieder anwesend ist.

3.4       Sollten Mitglieder des Landesvorstandes nicht an einer Beratung teilnehmen können, ist dies der Landesgeschäftsstelle möglichst frühzeitig anzuzeigen.

4.         Anträge

4.1       Jedes Mitglied der Partei DIE LINKE. Berlin hat das Recht, Anträge zur Beschlussfassung an den Landesvorstand zu richten. Anträge, die finanzielle Konsequenzen für den Landesverband beinhalten, sind entsprechend der Finanzordnung des Landesvorstandes zu behandeln.

4.2       Anträge zur Beschlussfassung an den Landesvorstand sind auf der dem Zeitpunkt der Antragsstellung folgenden Sitzung, mindestens aber innerhalb von sechs Wochen, zu behandeln.

4.3       Anträge zur Beschlussfassung sind von den Antragssteller*innen mit dem entsprechenden Vorblatt auszufüllen, welches den Mitgliedern des Landesvorstands zugänglich gemacht wird.

4.4       Anträge zur Beschlussfassung sind spätestens drei Tage vor der Sitzung des Landesvorstandes an dessen Mitglieder (elektronisch) zu übermitteln.

4.5       Nach Ablauf der Frist unter 4.4 sind nur noch Anträge zulässig, die sich aus einem nicht vorhersehbaren Ereignis zwischen Fristablauf und Sitzung des Landesvorstandes ergeben. Die Dringlichkeit ist zu begründen. Über die Behandlung solcher Anträge beschließt der Landesvorstand mit einfacher Mehrheit.

5.         Beschlussfassung und Wahlen

5.1       Stimmberechtigt sind nur die gewählten Mitglieder des Landesvorstandes.

5.2       Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung des Antrags.

5.3       Die gefassten Beschlüsse werden in geeigneter Weise öffentlich gemacht.

6.         Rederecht

6.1       Alle Mitglieder des Landesvorstandes sowie die ständigen Gäste haben Rederecht. Gästen kann das Rederecht erteilt werden.

6.2       Durch die Sitzungsleitung wird eine in der Reihenfolge der Wortmeldungen und nach Geschlechtern quotierte Redeliste geführt.

6.3       Die Redezeit beträgt maximal drei Minuten, bei Einführungsbeiträgen zu Diskussion maximal zehn Minuten. Eine Redezeitverlängerung kann im Einzelfall auf Antrag mehrheitlich beschlossen werden.

6.4       Die Mitglieder des Landesvorstandes sowie die ständigen Gäste haben die Möglichkeit, am Ende eines Tagesordnungspunktes eine persönliche Erklärung abzugeben und zu verlangen, dass diese im Protokoll veröffentlicht werden.

7.         Anträge zur Geschäftsordnung

7.1       Anträge zur Geschäftsordnung werden außerhalb der Redeliste, allerdings nicht während einer laufenden Abstimmung, sofort behandelt. Antragsberechtigt sind alle gewählten Mitglieder des Landesvorstandes.

7.2       Zu einem Antrag zur Geschäftsordnung sind eine Gegen- und eine Fürrede zulässig.

7.3       Anträge zur Geschäftsordnung werden durch Beschluss der Mehrheit der anwesenden Mitglieder entschieden.

7.4       Der Antrag auf Schluss der Debatte kann jederzeit zur Abstimmung gestellt werden. Die Annahme bedarf der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Vor Beschlussfassung ist die Redeliste zu verlesen.

8.         Protokoll

8.1       Über die Sitzungen des Landesvorstandes wird ein Festlegungsprotokoll geführt.

8.2       Das Festlegungsprotokoll wird den unter Ziffern 1.1 und 1.2 genannten Personen spätestens acht Tage nach der Sitzung zugänglich gemacht.

8.3       Protokolle über die geschlossenen Sitzungen des Landesvorstandes werden nicht verteilt und in der Landesgeschäftsstelle aufbewahrt. Über die Veröffentlichung der Ergebnisse geschlossener Sitzungen entscheidet der Landesvorstand in geschlossener Sitzung. Eine solche Veröffentlichung kann nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte Betroffener erfolgen.

9.         Änderung dieser Geschäftsordnung

9.1       Diese Geschäftsordnung kann nur durch Beschluss des Landesvorstandes geändert werden.