LV-Beschluss 9-015/23

Vorbereitung der Bundestagswiederholungswahl

  • Der Landesvorstand benennt den Landesgeschäftsführer als Wahlkampfleiter für die Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin.
  • Es wird ein Wahlstab zur Erarbeitung und Entscheidung der zentralen Kampagnenelemente eingerichtet. Der Wahlstab besteht aus dem Wahlkampfleiter und den Landesvorsitzenden. Zum Wahlstab können weitere Personen beratend hinzugezogen werden. Der Wahlstab berichtet regelmäßig an GLV und Landesvorstand
  • Es wird ein Landeswahlbüro eingerichtet, in dem die Kampagne zwischen Land und Bezirken koordiniert und umgesetzt wird. Dem Landeswahlbüro gehören der Wahlkampfleiter, die Wahlkampfleiter*innen der Bezirksverbände, ein/e Vertreter*in des Jugendverbandes, die Mitarbeiter*innen in den Bezirksgeschäftsstellen sowie weitere Mitarbeiter*innen der Landesgeschäftsstelle an.