LV-Beschluss 9-019/23

Kahlschlag des Senats stoppen: Starke Bezirke für eine soziale Stadt!

 

Berlin muss seiner sozialen Verantwortung gerecht werden und wieder funktionieren. Voraussetzung dafür sind starke Bezirke. Die schwarz-rote Koalition hat dazu viel versprochen, mehr aber auch nicht. Ein Blick auf die aktuellen Haushaltsberatungen in den Bezirken zeigt deutlich:

Die finanziellen Mittel für die Jahre 2024 und 2025 reichen nicht einmal, um die bisherigen Leistungen zu sichern, geschweige denn den stetig wachsenden Bedarfen Rechnung zu tragen.

Die auf massiven Druck aus den Bezirken und aus dem Abgeordnetenhaus erkämpften zusätzlichen 100 Mio. Euro sind nicht mehr als ein Tropfen auf einen sehr heißen Stein. Tatsächlich hatten die Bezirke mindesten 250 Millionen € pro Jahr gefordert, damit sie ihre Aufgaben in guter Qualität für die Bürgerinnen und Bürger erfüllen können.

Was bedeutet das konkret für die Bezirke?

Ca. 80% der Mittel sind von vornherein fest gebunden, u.a. für Lehr- und Lernmittel, Wohngeld, Grundsicherung, Hilfen in besonderen Lebenslagen, familienunterstützende Maßnahmen, Kindertagesbetreuung oder Schulbauunterhaltung. Nur ein Teil der Haushaltsmittel sind von den Bezirken selbst bestimmbar.

Die meisten Bezirke müssen sogenannte Pauschale Minderausgaben (PMA) in ihren Haushaltsplänen verankern. Damit verschaffen sich die Bezirke ein wenig Luft und können diese Summen zunächst verteilen. Letztlich müssen diese Mittel aber im Laufe eines Haushaltsjahres irgendwo eingespart werden.

Kommt nicht mehr Geld, bedeutet das faktisch die Kürzung von Angeboten der Jugend- und Straßensozialarbeit und der Kiezkultur, der Suchthilfe und der Obdachlosenhilfe. Es drohen die Schließung von Bibliotheksstandorten oder von Bürgerämtern in angemieteten Objekten. Die Tagesreinigung an Schulen könnte entfallen, die notwendige Anschaffung von Geräten ebenso. Und ebenso dramatisch: Personaleinstellungen könnten verschoben werden und die Überlastung der Kolleginnen und Kollegen in den Bezirksverwaltung würde weiter massiv zunehmen. Eine dringend notwendige Verbesserung der Finanzierung beispielsweise bei Projekten gegen häusliche Gewalt kann schon jetzt trotz massiv steigender Fälle nicht geleistet werden. Wichtige Projekte wie das „Netzwerk der Wärme“ oder der Integrationsfonds wurden durch den Senat bereits entweder ganz gestrichen oder dramatisch gekürzt.

Deshalb fordern wir eine auskömmliche Finanzierung für die Bezirke!

Keine Kürzungen bei den sozialen Leistungen, kein Rückschritt bei der Infrastruktur, Gute Arbeit für alle Beschäftigten - in den Bezirksämtern, bei freien Trägern, in den Musikschulen und in den Volkshochschulen! Wir werden öffentlichen Protest gegen diesen CDU-SPD-Haushalt organisieren und/oder unterstützen und dabei die Bezirksverbände und die Abgeordnetenhausfraktion einbeziehen.

Jetzt muss dringend nachverhandelt werden: Gerade soziale Angebote und Leistungen der Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort müssen in guter Qualität und entsprechend des tatsächlichen Bedarfs durch den Senat finanziert werden. Tarifanpassungen und inflationsbedingte Mehrkosten müssen in realistischer Höhe ermöglicht werden. Eine zeitnahe Besetzung offene Personalstellen ist unerlässlich. Dringend benötigte neue Stellen dürfen nicht zur Sparbüchse der Bezirke werden. Die Bezirke müssen in die Lage versetzt werden ihre Haushaltspläne ohne Pauschale Minderausgaben und damit ohne dickes Minus bereits zu Beginn des Haushaltsjahres aufzustellen. Wir erwarten, dass geplante Investitionen gerade im Schulbereich ohne zeitliche Verschiebung umgesetzt werden können.

Und ebenso wichtig: Es darf kein Zurück bei der Liegenschaftspolitik des Landes und der Bezirke geben, Privatisierungen von öffentlichem Grund und Boden sowie Gebäuden lehnen wir ab. Der Irrweg der Privatisierung von öffentlichem Eigentum führt letztlich zur Handlungsunfähigkeit bei der Sicherung der Gemeinwohlbedarfe im Land. Wir sorgen uns um die wenigen noch verbliebenen Landesgrundstücke und fordern den mit uns eingeschlagenen Kurs des kommunalem Wohnungsneubau sowie der Deckung damit einhergehender Bedarfe der sozialen Infrastruktur wie Schulen, Kindergärten, Stadtteilzentren, Grün- und Freiflächen weiterzugehen. Keinesfalls dürfen Landesgrundstücke an Dritte vergeben werden.