Wer ... wie ... was?

Wegweiser für DIE LINKE. Berlin

  • Zusammenkunft von Mitgliedern im Kiez oder mittels gemeinsamer Themen
  • Regelmäßige Treffen
  • Organisation von kleineren Veranstaltungen
  • Wahlkampf vor Ort
  • Existieren nur in mitgliederstarken Bezirken
  • Zusammenkunft mehrerer Basisorganisationen
  • Mitgliederversammlungen im Ortsverband, die Delegierte zur Bezirksversammlung wählen
  • 12 Bezirksverbände, identisch zu Berliner Bezirken
  • Haupt-/Mitgliederversammlung (Delegierte oder alle Mitglieder):
    ➩ wählt Bezirksvorstand
    ➩ verabschiedet Wahlprogramme für BVV-Wahlen
    ➩ nominiert Kandidat*innen für die BVV-, Abgeordnetenhaus- und Bundestagswahlen
    ➩ legt Grundzüge der Arbeit im Bezirk fest
    ➩ wählt Delegierte zu Landes- und Bundesparteitagen
  • Bezirksvorstand vertritt den Bezirk nach außen sowie innerhalb der Partei
  • Landesweiter Zusammenschluss von Mitgliedern, die zu einem bestimmten Thema arbeiten wollen
  • Selbstständige Organisation der Arbeit
  • Aktuell 26 LAG und IG (LAG Antifaschismus, Antikapitalistische Linke, LAG Arbeit, Soziales und Gesundheit, LAG Bedingungsloses Grundeinkommen, LAG Betrieb & Gewerkschaft, LAG Bildung und Schule, LAG Bürgerrechte und Demokratie, LAG Drogenpolitik, Emanzipatorische Linke, Forum Demokratischer Sozialismus, LAG Linke Frauen, LAG Hartz IV, LAG Internationals, AK Kleingartenwesen, Kommunistische Plattform, LAG Kultur, IG Nahverkehr, LAG Netzpolitik, LAG Partizipation und Geflüchtete, LAG Politische Bildung, LAG queer, LAG Re(s) Publica Europa, LAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik, LAG Städtebau und Wohnungspolitik, LAG Umwelt, LAG Wirtschaftspolitik)
  • Intensität der Aktivität unterliegt Schwankungen
  • Höchstes Organ des Landesverbandes, tagt zwei Mal im Jahr
  • Legt Grundzüge der Arbeit fest
  • Verabschiedet Wahlprogramm, stellt Kandidat*innen zu Abgeordnetenhaus und Bundestagswahlen auf
  • Wählt den Landesvorstand, Landesschiedskommission, Landesfinanzrevisionskommission, Mitglieder des Bundesausschuss
  • Politisches Führungsorgan des Landesverbandes
  • Beschlussfassung über politische und organisatorische Fragen
  • Beschlussfassung über Finanz- und Vermögensfragen
  • Unterstützung der Bezirksverbände
  • Planung und Durchführung von Kampagnen
  • Beschluss von Anträgen im Auftrag des Landesparteitages oder des Landesvorstandes, sowie von an ihn gestellten Anträgen
  • Beschluss von Angelegenheiten, die der Landesvorstand aufgrund ihrer politischen oder finanziellen Tragweite lieber im Landesausschuss verhandelt
  • Große Kampagnen, die bei ihrer Durchführung erhebliche finanzielle Mittel oder personelle Ressourcen der Bezirksverbände binden,
  • Die Anerkennung der landesweiten Zusammenschlüsse (Landesarbeitsgemeinschaften)
  • Schlichtung von Streitigkeiten im Landesverband
  • Entscheidung in Streitfällen über die Auslegung der Satzung sowie weiterer Ordnungen des Landesverbandes
  • Entscheidung bei Wahlanfechtungen für Gremien des Landesverbandes
  • Entscheidung über Ausschlussanträge gegen Mitglieder sowie über Widersprüche nicht aufgenommener Mitglieder
  • Prüft Finanztätigkeiten des Landesverbandes im Umgang mit dem Parteivermögen
  • Unterstützt die jährliche Finanz- und Vermögensprüfung gemäß Parteiengesetz
  • Berät alle grundsätzlichen Fragen der Finanzierung des Landesverbandes
  • Vorbereitung von grundsätzlichen Entscheidungen zum Finanzkonzept, zur Finanzplanung, zur Verteilung des gemeinsamen Wahlkampffonds und zum innerparteilichen Finanzausgleich
  • Setzt sich aus der Landesschatzmeisterin und den Finanzverantwortlichen der Bezirksverbände zusammen
  • Praktische Umsetzung und Organisation von politischen Beschlüssen, Konferenzen, Kampagnen etc.
  • Büroräume des Landesverbandes, Arbeitsstätte der Beschäftigten
  • Gewährleistet laufenden Betrieb des Landesverbandes (Homepage, Pressearbeit, Einrichtung von Verteilern, Einzug und Verwaltung von Mitgliedsbeiträgen, Organisation von Veranstaltungen)
  • Anlaufstelle für Fragen und Klagen
  • Zentrales Kampagnenbüro der Landespartei, das anlässlich von Wahlkämpfen zusammentritt
  • Mitglieder aus jedem Bezirksverband sowie Landesvorstand und Wahlkampf-Agentur