Zur Offenlegung der politischen Biographie für Genossinnen und Genossen, die für Parteiämter oder Wahlmandate kandidieren

PDS-Bundesparteitag

Beschluss der 2. Tagung des 3. Parteitages der PDS


  1. Mitglieder der PDS, die für Parteiämter von Kreis- bis Bundesebene oder für Wahlmandate der gleichen Ebenen kandidieren, akzeptieren, dass ihre politische Biographie mit dieser Kandidatur keine Privatsache mehr ist.
    Diese Offenlegung der politischen Biographie ist für diese Genossinnen und Genossen vor dem Gremium, das sie wählen oder bestätigen soll, verbindlich.
     
  2. Wird nachträglich bekannt, dass Genossinnen und Genossen wesentliche Umstände ihrer politischen Biographie falsch dargestellt oder verschwiegen haben, haben sie vor dem Gremium, in das sie gewählt worden sind, die Gründe dafür zu benennen und die Vertrauensfrage zu stellen.
    Dieses Gremium entscheidet nach der Einzelfallprüfung durch geheime Stimmabgabe, ob das Vertrauen weiter besteht und informiert die Parteiöffentlichkeit über das Ergebnis der geheimen Abstimmung.
    Wird die Vertrauensfrage negativ beantwortet, wird die Genossin / der Genosse von ihrer / seiner Aufgabe bis zur nächsten Tagung des Gremiums, das die Wahl durchgeführt hat, entbunden.
    Ungeachtet der Entscheidung des Gremiums, in das die betreffende Genossin / der betreffende Genosse gewählt wurde bzw. der Fraktion, deren Mitglied sie sind, wird die nächste Tagung des Gremiums, das die Wahl durchgeführt hat, nach Einzelfallprüfung durch geheime Abstimmung prüfen, ob das Vertrauen weiter besteht.
    Bei Mandatsträgern wird den jeweiligen Fraktionen, wenn sie die Vertrauensfrage negativ beantwortet haben, empfohlen, die Betreffenden zur Mandatsniederlegung aufzufordern und bei Verweigerung aus der Fraktion auszuschließen.