Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren!

Beschluss 8 / 1 / 3

 

 

Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren!
ÖBS statt Bürgerarbeit

Die LINKE. Berlin lehnt das Sparpaket der Bundesregierung ab. Insbesondere die Kürzung in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik werden in unserer Stadt schwere Schäden hinterlassen.

Nicht hinzunehmen sind u.a. folgende Entscheidungen der CDU/CSU-FDP-Koalition:

  • Wegfall des Zuschlags beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II
  • Streichung des Elterngeldes bei ALG-II-Empfangenden
  • Streichung der Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung für ALG-II-Empfangende, die bisher die Jobcenter gezahlt haben
  • Wegfall des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfangende
  • Verschlechterungen der Regelungen bei den Kosten der Unterkunft
  • Kürzungen bei der Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik um mehr als ein Drittel.

Mit dem Beschluss zu den Hartz IV-Neuregelungen steuert die Bundesregierung auch direkt auf einen Verfassungsbruch wegen der intransparenten und nicht sachgerechten Bestimmung der Regelleistungen zu.

Der Verzicht auf jegliche Erhöhung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche ist skandalös. Das sogenannte Bildungspaket verdient den Namen nicht. Die geplanten Gutscheine sind stigmatisierend und ein bürokratisches Monster.

  1. Die LINKE.Berlin fordert den Berliner Senat auf, diesem Gesetzentwurf im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern und zu prüfen, ob dessen Beschluss zu einer erneuten Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Anlass gibt. Wir fordern höhere Regelleistungen auf einer transparenten Grundlage, und eine bessere finanzielle Ausstattung der Länder und Kommunen, damit diese die soziale Infrastruktur für Kinder ausbauen können. Dafür setzen wir uns öffentlich auf allen Ebenen ein – bei Protesten auf den Straßen, im Bundestag und Bundesrat.
  2. Vor allem durch das Sparpaket werden die Berliner Landesregierung und die Bezirksämter einmal mehr mit den Auswirkungen falscher Entscheidungen auf der Bundesebene konfrontiert. In Berlin stehen dann im nächsten Jahr durch den Bund 200 Mio. € weniger für die aktive Arbeitsmarktförderung zur Verfügung. Die Mandatsträger der LINKEN fordern wir, wohl wissend, dass dadurch aus schlechten Gesetzen keine guten werden, auf, bei der Umsetzung der Gesetze das Bestmögliche für die Betroffenen herauszuholen. Unsere Ziele sind weiterhin: Wir wollen Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren und Wege in ein menschenwürdiges Leben ohne Armut ermöglichen.
  3. Es müssen weiterhin alle notwendigen und sinnvollen Maßnahmen ergriffen werden, um Arbeitsplätze zu schaffen. Dafür brauchen wir auch öffentlich geförderte Beschäftigung. Für diejenigen, die lange Zeit arbeitslos waren, ist oftmals ein langfristiger Prozess notwendig, um sie wieder in Erwerbsarbeit zu integrieren und manchen gelingt es vielleicht gar nicht, im ersten Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen. Auch für sie ist unser öffentlich geförderter Beschäftigungssektor eine Chance. Wir fordern den Senat auf, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, die die Bundesregierung dazu bewegt, die Bündelung der Mittel für das Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft und der aktiven Arbeitsmarktförderung zuzulassen, um damit Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Gekoppelt mit Landesmitteln können wir so den ÖBS in Berlin verstetigen und ihn langfristig zu einem dauerhaften Sektor zwischen Staat und Markt, in dem gesellschaftlich werthaltige Arbeit verrichtet wird, ausbauen.
    Gleichzeitig soll der Senat eine Initiative für einen gesetzlichen Mindestlohn im Bundesrat starten, der möglichst schnell auf zehn Euro ansteigt. Wir fordern weiterhin die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und die Berliner Jobcenter auf einen vernünftigen und ausgewogenen Mix an Maßnahmen für das nächste Jahr zu planen, der nicht zulässt, dass die Langezeitarbeitslosen wieder zu Verlierern werden.
  4. Das von der Bundesregierung beschlossene Programm der so genannten »Bürgerarbeit« erfüllt die Anforderungen der LINKEN an einen Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor – unseren ÖBS – nicht. Unsere Grundvoraussetzungen waren und sind:
    • Die Arbeit muss tariflich entlohnt und existenzsichernd sein.
    • Es soll gesellschaftlich sinnvolle und zusätzliche Arbeit erledigt werden.
    • Die Arbeit soll langfristig sein.
    • Sie soll auf freiwilliger Basis erfolgen.
    • Sie soll voll sozialversicherungspflichtig sein.

Wie schon immer seit dem Systemwechsel von der aktiven zur aktivierenden Arbeitsmarktpolitik wird die Öffentlichkeit mit wohlklingenden Begriffen hinters Licht geführt. Denn die von der Regierungskoalition geplante »Bürgerarbeit« hat nichts mit dem ursprünglichen Konzept der Bürgerarbeit zu tun, das ein freiwilliges gesellschaftliches Engagement in kooperativen, selbstorganisierten Arbeitsformen und keinen Zwangsdienst meint.

Der Ansatz dieser »Bürgerarbeit« geht auf das US-amerikanische Konzept des »workfare« zurück, das den Bezug staatlicher Transferleistungen grundsätzlich an eine Gegenleistung in Form von Arbeit koppelt.
Dahinter steht die Grundannahme, dass Erwerbslosigkeit nicht nur durch einen Mangel an Arbeitsplätzen verursacht wird, sondern vor allem durch mangelnde Arbeitsbereitschaft. Das Modell ist deshalb auch kein Arbeitsbeschaffungsprogramm, sondern ein restriktives Eingliederungsprogramm, das die Ausweitung des Niedriglohnsektors beschleunigen wird.

Die Betroffenen bleiben aufgrund des geringen Entgelts hilfebedürftig, sind weiterhin auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen und verbleiben im Hartz IV-System. Damit werden Millionen Menschen auf Dauer aus dem normalen Beschäftigungssystem ausgegrenzt und die Mittel der Arbeitspolitik  verwandeln sich in Subventionen für den Niedriglohnsektor.

Deshalb lehnt die Linke die Bürgerarbeit als Programm auch ab. Gleichwohl wird es inzwischen von den Jobcentern angewandt und von Arbeitssuchenden und Projekten nachgefragt. Wir wollen daher mit der Bundesregierung darüber verhandeln, dass wir die Bürgerarbeit als weitere Finanzierungsgrundlage für den Berliner ÖBS verwenden können. Sollte dies nicht gelingen, fordern wir alle FunktionsträgerInnen in den Bezirken auf, die Bürgerarbeit weiterhin nicht zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die Nichtteilnahme sanktionsfrei ist. Sofern wir die Bürgerarbeit zu ÖBS-Bedingungen einsetzen können, soll die Berliner Landesregierung, dieses Instrument entsprechend aufstocken und damit die Bedingungen für die Arbeitssuchenden in der "Bürgerarbeit" verbessern. Wir fordern die Bundesregierung auf eine Kofinanzierung unter diesen Bedingungen im Interesse der Arbeitssuchenden zuzulassen.