Mietrechtsänderungsgesetz – Widerstand entgegensetzen!

Rede Halina Wawzyniak


[Manuskript – es gilt das gesprochene Wort.]

Liebe Genossinnen,
liebe Genossen,

im vorliegenden Leitantrag steht viel zum Thema Mieten und Klaus hat vorhin in seiner Rede auch davon gesprochen, dass es Mieten auch ein bundespolitisches Thema ist.

Ja, genau so ist es. Es gibt einige der gravierendsten Probleme in Bezug auf steigende Mieten, die könnte man auf der Bundesebene lösen. Und tatsächlich, die Bundesregierung hat auch einen Gesetzentwurf zur Mietrechtsänderung in den Bundestag eingebracht, wir haben ihn vor ca. drei Wochen diskutiert und am Montag eine Anhörung im Rechtsausschuss durchgeführt.

Doch es gibt zwei Probleme mit diesem Gesetz:

1) Dieses Gesetz löst keines der drängenden Probleme. Insbesondere enthält es keine Regelungen zur Begrenzung der die Menschen belastenden Mietsteigerungen. Die Modernisierungsumlage bleibt bei 11%. Keine Regelungen zur Begrenzung von Mietsteigerungen bei bestehenden Mietverhältnissen. Keine Kappungsgrenze der Mieterhöhungen bei Neuvermietung. DIE LINKE hat Alternativen vorgelegt, wie eine Modernisierungsumlage von 5% und den Vorschlag, Mietsteigerungen nur im Rahmen des Inflationsausgleichs zuzulassen.

Wir sagen das, weil für uns Wohnungen ein Zuhause für Menschen sind und kein Anlageobjekt!

2) Noch schlimmer in meinen Augen sind aber die Schweinereien, die von der Bundesregierung vorgesehen sind und wo mir ehrlich gesagt der Protest noch viel zu gering ist.

Die Bundesregierung will bei energetischen Modernisierung –die richtig und notwendig sind- das Recht die Miete zu mindern für drei Monate ausschließen.

Noch schlimmer ist allerdings das, was sich hinter den Worten Sicherungsanordnung und vereinfachte Räumung verbirgt, zumal die Sicherungsanordnung nicht allein auf Mietverhältnisse bezieht. Was meint das? Ein Mieter/Eine Mieterin wird wegen Zahlungsverzug verklagt. Ab dem Zeitpunkt der Klageeinreichung kann nun der Vermieter verlangen, dass –zur Sicherheit- Geld hinterlegt wird. In dem Umfang der ab der Klageeinreichung fällig ist. Kann nun der/die Mieter/in diesen Geldbetrag nicht hinterlegen, dann drohen im Ordnungsgeld und ggf. Ordnungshaft. Also: Wer kein Geld hinterlegen kann, kommt in den Knast. Manche nennen das Schuldturm und Mittelalter und ich vermag ihnen nicht wirklich zu widersprechen.

Damit sind wir aber noch nicht am Ende der Grausamkeiten: Wer den Betrag nicht hinterlegen kann, der kann auch im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes aus seiner Wohnung geräumt werden.

 

Liebe Genossen/innen,

es war ein von der Union benannter Sachverständiger, der –zu Recht- darauf hingewiesen hat, dass die ersten die im Knast sitzen werden und geräumt werden die Bezieher/innen von ALG II sind. Ich weiß nicht, wann das Gesetz endgültig beschlossen wird. Aber es ist auch unsere Aufgabe dafür zu sorgen, dass es so nicht beschlossen wird. Das ist keine Aufgabe des Landesvorstandes, das ist die Aufgabe jedes Einzelnen. Informiert die Nachbarin und den Nachbarn, protestiert mit Postkarten, Leserbriefen, E-Mail oder was euch sonst noch einfällt. Wir müssen gemeinsam diesem Gesetz die Rote Karte zeigen.

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