Änderung § 4 der Landessatzung der Partei DIE LINKE. Berlin

Beschluss 5 / 3 / 4

 

 

Änderung § 4 der Landessatzung der Partei DIE LINKE. Berlin

(1)  Jedes Mitglied hat das Recht, im Rahmen der Bundessatzung, der Landessatzung, der Bezirkssatzung und der beschlossenen Geschäftsordnungen

  1. n der Meinungs- und Willensbildung mitzuwirken, sich über alle Parteiangelegenheiten zu informieren und zu diesen ungehindert Stellung zu nehmen,
  2. an Veranstaltungen, Wahlen, Abstimmungen und der Gremienarbeit der Partei teilzunehmen,
  3. an den Beratungen von Mitgliederversammlungen, Delegiertenkonferenzen und Vorständen aller Ebenen als Gast teilzunehmen und das Rederecht zu beantragen,
  4. Anträge an alle Organe der Partei zu stellen,
  5. sich mit anderen Mitgliedern zum Zwecke gemeinsamer Einflussnahme in der Partei zu vereinigen,
  6. an der Aufstellung von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern für die Parlamente, kommunalen Vertretungskörperschaften und sonstigen Wahlämtern mitzuwirken und sich selbst zu bewerben.

(2)  Jedes Mitglied hat die Pflicht,

  1. die Grundsätze des Programms der Partei zu vertreten und die Satzung einzuhalten und andere Mitglieder und deren Rechte zu achten,
  2. die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse der Parteiorgane zu respektieren,
  3. regelmäßig seinen satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen,
  4. bei Wahlen für Parlamente, kommunale Vertretungskörperschaften und sonstige Wahlämter nicht konkurrierend zur Partei anzutreten.