Änderung § 4 der Landessatzung der Partei DIE LINKE. Berlin
Beschluss 5 / 3 / 4
Änderung § 4 der Landessatzung der Partei DIE LINKE. Berlin
(1) Jedes Mitglied hat das Recht, im Rahmen der Bundessatzung, der Landessatzung, der Bezirkssatzung und der beschlossenen Geschäftsordnungen
- n der Meinungs- und Willensbildung mitzuwirken, sich über alle Parteiangelegenheiten zu informieren und zu diesen ungehindert Stellung zu nehmen,
- an Veranstaltungen, Wahlen, Abstimmungen und der Gremienarbeit der Partei teilzunehmen,
- an den Beratungen von Mitgliederversammlungen, Delegiertenkonferenzen und Vorständen aller Ebenen als Gast teilzunehmen und das Rederecht zu beantragen,
- Anträge an alle Organe der Partei zu stellen,
- sich mit anderen Mitgliedern zum Zwecke gemeinsamer Einflussnahme in der Partei zu vereinigen,
- an der Aufstellung von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern für die Parlamente, kommunalen Vertretungskörperschaften und sonstigen Wahlämtern mitzuwirken und sich selbst zu bewerben.
(2) Jedes Mitglied hat die Pflicht,
- die Grundsätze des Programms der Partei zu vertreten und die Satzung einzuhalten und andere Mitglieder und deren Rechte zu achten,
- die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse der Parteiorgane zu respektieren,
- regelmäßig seinen satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen,
- bei Wahlen für Parlamente, kommunale Vertretungskörperschaften und sonstige Wahlämter nicht konkurrierend zur Partei anzutreten.