Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung anheben

Beschluss 4 / 1 / 5

 

 

Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung anheben

Der Senat wird aufgefordert, in Landesbehörden und bei öffentlichen Arbeitgebern die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung jährlich um 1% anzuheben, mindestens bis auf das Niveau des Anteils von Menschen mit Behinderungen an der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik.

Dazu sind in die Haushaltsplanungen die entsprechenden finanziellen Ressourcen für die zuständigen Behörden wie LaGeSo, Arbeitsverwaltung, etc. bereit zu stellen, einschließlich der bedarfsgerechten Finanzierung persönlicher Arbeitsassistenz.