Mindestquote für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Integrationsfirmen
Beschluss 5 / 1 / 5
Mindestquote für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Integrationsfirmen
Der Senat wird aufgefordert, zumindest im Bereich der freihändigen Vergabe von öffentlichen Aufträgen einen bestimmten Teil dieser Aufträge (Mindestquote) vorzuhalten, um die Vergabe an Integrationsunternehmen (bzw. -abteilungen) und solche Unternehmen zu ermöglichen, die die entsprechende Beschäftigungsquote von mindestens 25% Beschäftigten mit Behinderung erfüllen. Interessierte Unternehmen sind in Ausschreibungsverfahren besonders zu unterstützen. Eine Nichtvergabe bei vorliegender Bewerbung ist vor dem zuständigen Ausschuss zu begründen.