Ergänzung der Geschäftsordnung

Beschluss 2 / 3 / 5

 

 

Ergänzung der Geschäftsordnung

1.
In Punkt 16 wird Satz 3 »Eine Abstimmung darüber entfällt, wenn der Einreicher des Antrages einer Änderung zustimmt« gestrichen und durch folgende 3 Sätze ersetzt:

Der/die AntragstellerIn kann Änderungsanträge ganz, teilweise oder sinngemäß übernehmen. Eine Behandlung dieser Änderungsanträge auf dem Parteitag entfällt. Der Parteitag kann dieser Übernahme auf mündlichen Antrag einer/eines Delegierten in jedem Einzelfall widersprechen.

Punkt 16 der GO lautet nunmehr:

Liegen zu einem Thema mehrere Anträge vor, wird der weitestgehende zuerst zur Beratung und Abstimmung gestellt. Änderungsanträge werden vor dem eigentlichen Antrag bzw. Antragsteil abgestimmt. Der/die AntragstellerIn kann Änderungsanträge ganz, teilweise oder sinngemäß übernehmen. Eine Behandlung dieser Änderungsanträge auf dem Parteitag entfällt. Der Parteitag kann dieser Übernahme auf mündlichen Antrag einer/eines Delegierten in jedem Einzelfall widersprechen. Bei mehreren Anträgen zu einem Thema legt die Antragskommission nach Absprache mit den Einreichern den Delegierten einen Beschlussvorschlag zur Beratung und Abstimmung vor.

2.
Es wird ein neuer Punkt 18 eingefügt:

  1. Anträge auf Wiederholung (Rückholung) einer Abstimmung sind unverzüglich nach Bekanntwerden des Grundes und unter Nennung desselben und der Umstände seines Bekanntwerdens zu stellen. Anträge auf Wiederholung (Rückholung) können nur von Delegierten des Parteitages, Teilnehmer/inne/n mit beratender Stimme und Mitgliedern von Arbeitsgremien des Parteitages gestellt werden. Die Beschlussfassung erfolgt unmittelbar nach Gegen- und Fürrede.

Die bisherigen Punkte 18 und 19 werden nunmehr zu Punkten 19 und 20 der GO.