Die Basis hat das letzte Wort
Beschluss 3 / 4 / 5
Entscheidung über mögliche Koalitionsbeteiligung:
Die Basis hat das letzte Wort
Über die Aufnahme möglicher Koalitionsverhandlungen mit anderen im Abgeordnetenhaus vertretenen politischen Parteien im Ergebnis von Sondierungsgesprächen nach der Wahl zum 18. Berliner Abgeordnetenhaus am 18. September 2016 entscheidet der Landesparteitag.
Über den möglichen Abschluss einer Koalitionsvereinbarung zur Bildung einer Regierung unter Beteiligung der Partei DIE LINKE. Berlin im Ergebnis der Wahl zum 18. Berliner Abgeordnetenhaus am 18. September 2016 entscheidet der Landesverband durch einen Mitgliederentscheid (Urabstimmung) gemäß § 8 Abs. 2 lit. c Landessatzung DIE LINKE. Berlin. Das Ergebnis dieses Mitgliederentscheid hat den Rang eines Beschlusses des Landesparteitags (§ 8 Abs. 1 S. 2 Landessatzung DIE LINKE. Berlin).
Beschließt eine Tagung des Landesparteitags die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen, beruft der Landesvorstand eine Abstimmungskommission und eine Abstimmungsleitung, und bereitet mit Unterstützung der Landesgeschäftsstelle die Durchführung des Mitgliederentscheides für den Fall und Zeitpunkt des Abschlusses von Koalitionsverhandlungen vor. Das Präsidium des Landesparteitags bestimmt aus seinen Reihen unverzüglich 4 Vertrauenspersonen für den Mitgliederentscheid (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Ordnung für Mitgliederentscheide der Partei DIE LINKE).
Gegenstand der den Mitgliedern vorgelegten Abstimmungsfrage ist ausschließlich die Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung zu einer ausgehandelten Koalitionsvereinbarung und damit der Beteiligung der Partei DIE LINKE. Berlin an einer Koalition. Jedem zur Abstimmung berechtigten Mitglied des Landesverbandes ist mit den Abstimmungsunterlagen ein Exemplar des ausgehandelten Vertragsergebnisses zur Verfügung zu stellen.
Landesvorstand und Bezirksverbände werden aufgefordert, gemeinsam eine effektive, offene und transparente Begleitung und Diskussion der inhaltlichen Fragen zu organisieren, die für einen möglichen Eintritt in eine Koalition maßgebend sind. Der Landesvorstand ist aufgefordert, über die Inhalte und Ergebnisse von Gesprächen über die Bildung einer Koalition breit zu informieren.