Änderung der Landessatzung – Änderung § 18
Beschluss 12 / ao / 5
Änderung der Landessatzung – Änderung § 18
Absatz (10) wird durch folgende Formulierung ersetzt:
(10) Änderungs-, Ergänzungs- und Ersetzungsanträge zu den vorliegenden Anträgen sind bis zu dem Antragsschluss möglich, den der Landesparteitag in seiner Geschäftsordnung festgelegt hat.