Änderung der Landessatzung – Änderung § 18

Beschluss 12 / ao / 5

 

 

Änderung der Landessatzung – Änderung § 18

 

 

Absatz (10) wird durch folgende Formulierung ersetzt:

(10) Änderungs-, Ergänzungs- und Ersetzungsanträge zu den vorliegenden Anträgen sind bis zu dem Antragsschluss möglich, den der Landesparteitag in seiner Geschäftsordnung festgelegt hat.