Änderung der Landessatzung – Änderung § 8
Beschluss 7 / ao / 5
Änderung der Landessatzung – Änderung § 8
1. In Absatz (1) wird hinter »Fragen« ergänzt: einschließlich herausgehobener Personalfragen
2. In Absatz (2), Punkt b) werden die Worte »eines Zehntels« durch fünf Prozent ersetzt
3. In Absatz (3) wird das Wort »Drittel« durch Viertel ersetzt
4. Hinter Absatz (6) werden folgende Absätze ergänzt:
(7) Für die Durchführung des Mitgliederentscheides gelten die Grundsätze der geheimen Wahl nach der Wahlordnung der Partei.
(8) Jedes Mitglied kann binnen einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung zur Zulässigkeit gemäß Ordnung für Mitgliederentscheide oder des Beschlusses des Parteitages bzw. des Landessausschusses Widerspruch gegen die Entscheidung bzw. den Beschluss bei der Landesschiedskommission einlegen. Diese entscheidet binnen einer Frist von einem Monat nach Einlegung des Widerspruchs.
(9) Das Ergebnis eines Mitgliederentscheids kann durch jedes Mitglied innerhalb von einem Monat nach der Bekanntgabe bei der Landesschiedskommission angefochten werden, wenn Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung bestehen.