Änderung der Landessatzung – Neufassung § 31

Beschluss 2 / ao / 5

 

 

Änderung der Landessatzung – Neufassung § 31

 

 

Die Überschrift des § 31 erhält folgenden Wortlaut:

§ 31
Aufstellung von Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerbern sowie von Landeslisten für die Wahlen zum Deutschen Bundestag

Der Absatz (1) des § 31 erhält folgenden Wortlaut:

Die Aufstellung einer Wahlkreisbewerberin oder eines Wahlkreisbewerbers erfolgt in einer Versammlung aller wahlberechtigten Mitglieder des Wahlkreises, in einer besonderen Vertreterinnen- und Vertreterversammlung des Wahlkreises (Wahlkreisvertreter/innenversammlung) oder Mitglieder- oder Vertreter/innenversammlung für alle Berliner Bundestagswahlkreise nach § 21 Absatz 2 Bundeswahlgesetz.