Änderung der Landessatzung – Neufassung § 31
Beschluss 2 / ao / 5
Änderung der Landessatzung – Neufassung § 31
Die Überschrift des § 31 erhält folgenden Wortlaut:
§ 31
Aufstellung von Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerbern sowie von Landeslisten für die Wahlen zum Deutschen Bundestag
Der Absatz (1) des § 31 erhält folgenden Wortlaut:
Die Aufstellung einer Wahlkreisbewerberin oder eines Wahlkreisbewerbers erfolgt in einer Versammlung aller wahlberechtigten Mitglieder des Wahlkreises, in einer besonderen Vertreterinnen- und Vertreterversammlung des Wahlkreises (Wahlkreisvertreter/innenversammlung) oder Mitglieder- oder Vertreter/innenversammlung für alle Berliner Bundestagswahlkreise nach § 21 Absatz 2 Bundeswahlgesetz.