Die Regelungen des Berliner Mietendeckels müssen trotz des Karlsruher Urteils für die landeseigenen Wohnungsunternehmen weiterhin gelten!
Beschluss 2 / 2 / 8
Die rot-rot-grüne Koalition hatte sich auf einen Mietendeckel für die ganze Stadt verständigt – er sollte bis mind. 2024 gelten. Der Mietendeckel wurde mit einem Urteil vom Bundesverfassungsgericht gekippt – nicht inhaltlich, jedoch wurde dem Land Berlin die Regelungskompetenz abgesprochen. Es droht eine massive Verschlechterung für die Berliner Mieterinnen und Mieter, wenn jetzt wieder die überhöhten Mieten ohne Mietendeckel gezahlt werden müssen. DIE LINKE Berlin fordert alle Vermieterinnen und Vermieter in der Stadt auf, sich weiterhin an die Regelungen des Mietendeckels zu halten und auch keine evtl. möglichen Nachzahlungen von den Mieterinnen und Mietern zu verlangen – die durch den Mietendeckel gewährte Atempause vom Mietenwahnsinn braucht es in der Pandemie dringender denn je. Mit den Sicher-Wohnen-Hilfen fängt Berlin soziale Härten für Mieter:innen weitgehend ab. Außerdem verzichten die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) auf Nachzahlungen. Darüber hinaus sollte das Land Berlin beispielhaft voran gehen, in dem die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) dazu angehalten werden, dass sie – so wie noch vor dem Urteil geplant – die Regelungen des Mietendeckels auch bis mind. 2024 einhalten.