Bezugsdauerregelung für ALG I nicht verfassungskonform

Entscheidung des Berliner Sozialgerichts

Zur Entscheidung des Berliner Sozialgerichts die Verfassungsmäßigkeit der Bezugsdauer des ALG I durch das BVG überprüfen zu lassen, erklärt der Landesvorsitzende der Partei Die LINKE, Dr. Klaus Lederer:

Ich begrüße ausdrücklich die Entscheidung des Berliner Sozialgerichts. Sie bestätigt die Kritik der LINKEN an dem noch heute von vielen Sozialdemokraten als Reformmeilenstein gefeierten Hartz-IV-Gesetz: Mit der Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I werden Menschen de facto um rechtmäßig erworbene Ansprüche gebracht. 

Wir haben immer vertreten, dass eine mit eigenen Beiträgen erworbene Versicherungsleistung nicht einfach durch Gesetz entzogen werden kann. Wer lange Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, musste darauf vertrauen können, im Versicherungsfall auch in den weitgehenden Genuss der nach altem Recht erworbenen Ansprüche zu kommen.

Deshalb zeigt sich die LINKE Berlin überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht diese Hartz-Regelung kippen wird.