LINKE.PDS Berlin fordert Tariftreuegesetz vom Bund

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge soll auch die Erklärung des Bewerbers zuschlagsrelevant sein, dass er und seine Subunternehmer tarifliche Löhne zahlen.

Der Landesvorsitzende der Linkspartei.PDS Berlin, Dr. Klaus Lederer erklärt:

Die Linkspartei.PDS Berlin fordert die Bundesregierung auf, zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in der gesamten Bundesrepublik eine Tariftreueklausel in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufzunehmen. Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Tariftreuegesetz Berlins ist es dafür höchste Zeit.

Nach dem für verfassungskonform erklärten Landesgesetz soll bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auch die Erklärung des Bewerbers zuschlagsrelevant sein, dass er und seine Subunternehmer tarifliche Löhne zahlen. Die Einbeziehung von wichtigen Gemeinwohlbelangen in die Vergabeentscheidung ist demnach verfassungsrechtlich gedeckt, so das höchste deutsche Gericht. Ebenfalls einbeziehungsfähig wären danach Belange der Arbeitsbedingungen und des Umweltschutzes. Es ist an der Zeit, eine solche Diskussion offensiv zu führen.

Ferner steht der Bund in der Pflicht, mit den jüngeren Mitgliedsstaaten der EU vor dem Hintergrund der Einführung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit grenzüberschreitende soziale Mindeststandards auszuhandeln. Für die wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven der ostdeutschen Grenzregion ist eine solche politische Gestaltung unverzichtbar.