Nach Hauptstadtvertrag muss Hauptstadtgesetz folgen

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Hauptstadtfrage ist keine bilaterale Angelegenheit zwischen dem Bund und Berlin oder Teil des Interessenausgleichs der Länder

Der Landesvorsitzende Klaus Lederer und der Hauptstadtbeauftragte Thomas Flierl erklären:

Der Hauptstadtvertrag ist ein Verhandlungserfolg für Berlin. Er regelt in Einzelfragen den fairen Lastenausgleich, den Berlin zu Recht immer eingefordert hat. Den mit der Aufnahme der Hauptstadtklausel ins Grundgesetz verbundenen Verfassungsauftrag, ein Bundesgesetz zur gesamtstaatlichen Repräsentation des Bundes in der deutschen Hauptstadt zu erarbeiten und zu beschließen, erfüllt er allerdings nicht.

Die Hoffnung der derzeitigen Bundesregierung, durch den jetzt geschlossenen Vertrag mit Berlin, diesen Verfassungsauftrag für mindestens 10 Jahre zu suspendieren, kann verfassungsrechtlich und politisch keinen Bestand haben.

Der Verfassungsauftrag, ein Hauptstadtgesetz auszuarbeiten, darf nach Auffassung der Berliner Linken auch nicht alleiniger Gegenstand der Föderalismusreform II sein. Die Hauptstadtfrage ist keine bilaterale Angelegenheit zwischen dem Bund und Berlin oder Teil des Interessenausgleichs der Länder, sondern muss eine Angelegenheit der ganzen Republik werden. Dafür wird die LINKE bundesweit werben.

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