Geschäftsordnung des 9. Landesparteitags
Beschluss 00 / 1 / 9
Der Landesparteitag gibt sich die folgende Geschäftsordnung:
- Der Landesparteitag (LPT) ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Delegierten anwesend ist. Alle gewählten Delegierten haben Beschluss- und Rederecht. Auf die delegierten Gastmitglieder werden, durch Beschluss, alle Mitgliederrechte übertragen, außer denen, die durch § 5 (2) der Bundessatzung der Partei DIE LINKE ausgeschlossen sind. Rederecht haben außerdem die in § 17 (10) der Landessatzung bestimmten Teilnehmer/innen mit beratender Stimme. Gästen des Landesparteitages kann durch die Tagungsleitung das Rederecht auf dem LPT erteilt werden, soweit sich kein Widerspruch aus dem Plenum erhebt. In diesem Fall ist durch das Plenum über die Erteilung des Rederechtes abzustimmen.
- Beschlüsse des Landesparteitages werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sofern nicht Bundessatzung, Landessatzung oder diese Geschäftsordnung etwas Anderes vorsehen. Stimmenenthaltungen bleiben dabei unberücksichtigt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Abstimmungen erfolgen durch Erheben der Stimmkarte. Das Abstimmungsergebnis wird durch die jeweilige Tagungsleitung festgestellt und bekannt gegeben. Wird von Delegierten eine Auszählung des Ergebnisses verlangt, ist diesem Verlangen nachzukommen.
- Eine Tagung des LPT beginnt mit der Konstituierung. In der Konstituierung des LPT haben nur Delegierte Antrags- und Rederecht. Auf der ersten Tagung erfolgt zunächst die Wahl der Kommissionen des LPT getrennt voneinander in offener Abstimmung. Die Kommissionen haben zu jeder Zeit Rederecht. Der Landesvorstand benennt zur Vorbereitung der Tagung auf Vorschlag der Bezirksdelegationen Kandidatinnen und Kandidaten für:
- das Arbeitspräsidium,
- die Antragskommission,
- die Mandatsprüfungskommission sowie
- die Wahlkommission.
- Weitere Kandidaturen für die Kommissionen durch Delegierte des Landesparteitages sind möglich. Werden Einwände gegen einzelne Kandidat/innen vorgebracht, so wird über deren Verbleib auf der Liste der Kandidat/innen in offener Abstimmung entschieden. Über die Besetzung der Kommissionen wird durch den Landesparteitag offen und im Block abgestimmt. Das Mandat gilt für die Dauer des LPT, also bis zur Konstituierung des nächsten LPT, so dass die Kommissionen auch zwischen seinen Tagungen arbeiten. Auf Antrag der Delegationen können zu den einzelnen Tagungen Veränderungen vorgenommen werden.
- Der LPT gibt sich zu Beginn auf seiner ersten Tagung eine Geschäftsordnung, die während des gesamten LPT gilt. Änderungen sind mit 2/3 Mehrheit möglich.
- Der Entwurf zur Tagesordnung ist mit der Einberufung den Delegierten mindestens 6 Wochen vor der Tagung zuzustellen (soweit möglich per E-Mail). Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung und zum Zeitplan können durch einzelne Delegierte und Delegiertengruppen bis 3 Tage vor Beginn der Tagung gestellt werden. In Abstimmung mit der Antragskommission der Tagung des LPT legt das Arbeitspräsidium ggf. einen überarbeiteten Ablaufvorschlag vor. Vor Annahme der Tagesordnung und des Zeitplanes zu Beginn jeder Tagung des LPT begründet die Antragskommission ihren Vorschlag zur Einordnung der Anträge bzw. zum Umgang mit ihnen.
- Die Arbeit des Landesparteitages wird vom Arbeitspräsidium geleitet, das aus seiner Mitte die jeweilige Tagungsleitung bestimmt. Die jeweilige Tagungsleitung hat die Aufgabe, den LPT auf der Grundlage der beschlossenen Tagesordnung zu führen. Dazu kann/muss sie
- die einzelnen Tagesordnungspunkte einschließlich aller dazu gehörenden Unterlagen aufrufen,
- jederzeit zu Verfahrensfragen das Wort ergreifen,
- bei Überschreitungen der Redezeit das Wort entziehen,
- Redner/innen, die vom Thema abweichen, zur Sache rufen,
- alle Abstimmungshandlungen leiten,
- alle Anträge an den LPT entgegennehmen und die Bearbeitung sichern.
- Wortmeldungen zur Diskussion sind schriftlich unter Verwendung der entsprechenden Formulare beim Arbeitspräsidium einzureichen. Dabei ist zu vermerken, ob es sich um die Wortmeldung eines Gastes, einer/s Delegierten (Angabe der Delegiertennummer) oder einer/s Teilnehmenden mit beratender Stimme handelt. Die Fristen für die Abgabe der Wortmeldungen werden jeweils von der Tagungsleitung bekannt gegeben. Die Tagungsleitung erteilt das Wort unter Berücksichtigung der Quotierung.
- Die Redezeit wird durch die jeweilige Tagung des LPT beschlossen. Bis zu 3 Anfragen/Bemerkungen und Antworten können zugelassen werden und dürfen jeweils die Zeit von 1 Minute nicht überschreiten. Gäste werden durch das Arbeitspräsidium in die Redeliste eingeordnet.
- Anträge zur Geschäftsordnung werden außerhalb der Redeliste sofort behandelt. Sie dürfen nur von Delegierten gestellt werden. Vor der Abstimmung erhält je ein/e Delegierte/r für bzw. gegen den Antrag das Wort. Die Redezeit dafür beträgt je 1 Minute.
- Der Antrag auf »Schluss der Debatte« oder »Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt« kann jederzeit zur Abstimmung gestellt werden. Das Recht zu dieser Antragstellung haben nur Delegierte, die in diesem Tagesordnungspunkt noch nicht zur Diskussion gesprochen haben. Die Annahme bedarf einer 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Vor Beschlussfassung ist die Redeliste zu verlesen.
- Bei Erreichung des Zeitplanes entscheidet der LPT auf Vorschlag des Arbeitspräsidiums über den Fortgang der Tagung. Anträge zur Änderung der Tagesordnung werden nach entsprechender Debatte zur Abstimmung gestellt. Bei Anträgen auf Eintritt in eine begrenzte Debatte sind der Gegenstand und die Dauer der Debatte vorzuschlagen.
- Delegierte können nach Abschluss von Debatten und Abstimmungen persönliche Erklärungen abgeben. Sie sind bei der Tagesleitung anzuzeigen. Die Redezeit wird auf 2 Minuten begrenzt.
- Antragsschluss für auf einer ordentlichen Tagung des LPT zu behandelnde Anträge ist 4 Wochen vor einer Tagung des LPT. Anträge von grundsätzlicher Bedeutung (z.B. Satzungsänderungen) sind bis spätestens sechs Wochen vor der Tagung des LPT parteiöffentlich (Internetseite des Landesverbandes) zu publizieren. Anträge werden zu den Hauptthemen des LPT unter Verantwortung des Landesvorstandes erarbeitet. Er hat alle Anträge im Internet zu veröffentlichen und den Delegierten einschließlich der Entwürfe zur Tagesordnung und dem Zeitplan bis spätestens 4 Wochen vor der Tagung zuzustellen (soweit möglich per E-Mail).
- Antragsschluss für auf einer außerordentlichen Tagung des LPT zu behandelnde Anträge ist 3 Tage vor einer außerordentlichen Tagung des LPT.
- Anträge, welche von Organen und Gliederungen sowie von landesweiten Zusammenschlüssen des Landesverbandes, Kommissionen des LPT oder von mindestens 15 Delegierten mit beschließender Stimme gestellt werden, sind durch den LPT zu entscheiden oder an den Landesvorstand bzw. den Landesausschuss zu überweisen. Der LPT kann beschließen, zu einem eingebrachten Antrag keine Entscheidung in der Sache herbeizuführen. Es obliegt der Antragskommission, die Anträge an den Landesparteitag zu beraten und Beschlussfassungen des Landesparteitages, einschließlich des folgenden, und des Landesausschusses vorzubereiten.
- Fristgemäß eingegangene Anträge werden den Delegierten sobald wie möglich zugestellt (soweit möglich per E-Mail). Änderungsanträge zu fristgemäß eingereichten Anträgen sind spätestens eine Woche vor der ordentlichen Tagung des Parteitags an die Antragskommission einzureichen. Änderungsanträge, die sich nach Ende der Antragsfrist aus der Debatte der Antragskommission oder direkt aus der Debatte des Parteitages ergeben, sind gemeinsam mit der Antragskommission zu formulieren und einzubringen.
- Nach Antragsschluss können nur noch Dringlichkeitsanträge oder Initiativanträge (Anträge aus der Mitte des Parteitages) in die Tagung des LPT eingebracht werden. Dringlichkeitsanträge sind spätestens drei Tage vor Beginn der Tagung des Landesparteitages einzureichen. Initiativanträge sind bis zum Beginn der Tagung des Landesparteitages bzw. bis zu dem Zeitpunkt während der Tagung des Landesparteitages, der von der Tagung des Landesparteitages festgelegt wird, bei der Antragskommission einzureichen. Dringlichkeits- und Initiativanträge benötigen die Unterschrift von mindestens 20 Delegierten und sind der Antragskommission zu übergeben. Über ihre Behandlung entscheidet das Plenum auf Empfehlung der Antragskommission mit einfacher Mehrheit. /// Dringlichkeitsanträge müssen sich aus einem nicht vorhersehbaren Ereignis zwischen Antragsschluss und drei Tage vor Beginn der Tagung des Landesparteitages ergeben. Änderungs-, Ergänzungs- und Ersetzungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen bedürfen ebenfalls der Unterschrift von mindestens 20 Delegierten. Sie sind bis zum Beginn der Tagung des Landesparteitages bzw. bis zu dem Zeitpunkt während der Tagung des Landesparteitages, der von der Tagung des Landesparteitages festgelegt wird, bei der Antragskommission einzureichen.
- Liegen zu einem Thema mehrere Anträge vor, wird der weitestgehende zuerst zur Beratung und Abstimmung gestellt. Änderungsanträge werden vor dem eigentlichen Antrag bzw. Antragsteil abgestimmt. Der/die AntragstellerIn kann Änderungsanträge ganz, teilweise oder sinngemäß übernehmen. Eine Behandlung dieser Änderungsanträge auf dem Parteitag entfällt. Der Parteitag kann dieser Übernahme auf mündlichen Antrag einer/eines Delegierten in jedem Einzelfall widersprechen. /// Bei mehreren Anträgen zu einem Thema legt die Antragskommission nach Absprache mit den Einreichern den Delegierten einen Beschlussvorschlag zur Beratung und Abstimmung vor.
- Jede/r Delegierte kann zu einem Antrag eine getrennte Abstimmung über Teile des Antragstextes verlangen.
- Anträge auf Wiederholung (Rückholung) einer Abstimmung sind unverzüglich nach Bekanntwerden des Grundes und unter Nennung desselben und der Umstände seines Bekanntwerdens zu stellen. Anträge auf Wiederholung (Rückholung) können nur von Delegierten des Parteitages, Teilnehmer/inne/n mit beratender Stimme und Mitgliedern von Arbeitsgremien des Parteitages gestellt werden. Die Beschlussfassung erfolgt unmittelbar nach Gegen- und Fürrede.
- Durch den Landesvorstand und die Antragskommission sind alle eingehenden Anträge mit einheitlichen Ordnungsnummern zu versehen, um die Übersichtlichkeit zu wahren. (Eingereichte Änderungs- bzw. Ergänzungsanträge werden den vorliegenden Anträgen jeweils zugeordnet.) Die Antragskommission gewährleistet, dass alle dem LPT übergebenen Anträge zum Zeitpunkt ihrer Behandlung den Delegationen in angemessener Anzahl vorliegen.
Das Beschlussprotokoll des LPT sowie Protokolle über Verhandlungen des Landesparteitages, die Wahlen betreffen, sind schriftlich auszufertigen und durch den/die Landesgeschäftsführer/in und eine/n Vertreter/in des Arbeitspräsidiums zu beurkunden. Die Beschlüsse des LPT sind innerhalb von 2 Wochen zu veröffentlichen.