rot. radikal. realistisch. – Unser Programm für die soziale Stadt
Wahlprogramm 2021
12. Finanzen, Investitionen und öffentlicher Dienst
Nachhaltige Finanzpolitik in unsicheren Zeiten
Berlin wächst und ist ein Magnet für Menschen aus der gesamten Bundesrepublik und aus aller Welt. Die finanziellen Voraussetzungen waren – bedingt durch außergewöhnlich stark steigende Einnahmen – so gut wie lange nicht mehr. Das haben wir genutzt: Wir haben in den letzten vier Jahren in die Stadt investiert: in Personal und die Verwaltung, in die soziale Infrastruktur, in Schulen und Kitas und nicht zuletzt in den Neubau bezahlbarer Wohnungen.
Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise treffen unsere Stadt besonders hart, denn Berlin ist geprägt von Kultur und Gastronomie, von Tourismus und Start-ups. Alles Bereiche, die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie besonders betroffen sind und die zugleich geprägt sind von Solo-Selbstständigkeit, unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und geringer Tarifbindung. Nur mit massiven öffentlichen Hilfsprogrammen konnte der totale Kollaps bisher verhindert werden.
In einer solchen Notlage wäre es fatal, wenn das Land Berlin sich weiter in die Krise spart. Gerade jetzt brauchen wir eine starke und vor allem verlässlich funktionierende öffentliche Verwaltung, funktionierende Strukturen in Kitas und Schulen, eine gute soziale Infrastruktur in den Bezirken. Dazu benötigt Berlin auch weiterhin verlässliche Investitionen in die Menschen, die Infrastruktur, die Wirtschaft und in all die anderen Bereiche, die unsere Stadt ausmachen.
Ausgangssituation
Berlin hat in den vergangenen Jahren aufgeholt. Die Stadt war geprägt von einem robusten Wirtschaftswachstum, steigender Beschäftigung, einem starken Bevölkerungszuwachs und im Ergebnis auch von deutlich höheren Einnahmen für den Landeshaushalt. Zudem hat das niedrige Zinsniveau dem Landeshaushalt der letzten Jahre – trotz nach wie vor vergleichsweise hoher Verschuldung – viel Luft verschafft.
Das Ergebnis waren vergleichsweise große haushaltspolitische Spielräume. Die Umsetzung politischer Projekte scheiterte viel zu oft nicht an mangelnden finanziellen Spielräumen, sondern an fehlendem Fachpersonal in den Planungs- und Gewährleistungsbereichen der öffentlichen Hand oder an fehlenden Umsetzungskapazitäten der Privatwirtschaft.
Inzwischen hat sich das Einnahmewachstum verlangsamt, das Bevölkerungswachstum stockt, während das Ausgabeniveau infolge des notwendigen Wiederaufbaus der öffentlichen Verwaltung und der anhaltenden Investitionstätigkeit für die wachsende Stadt weiter anzieht.
Gleichzeitig ist der Investitionsstau der letzten 25 Jahre noch nicht abgebaut. Die Notwendigkeit, überdurchschnittlich zu investieren, bleibt deshalb unverändert bestehen. Andere Gründe kommen hinzu: die in einigen Bereichen weiterhin notwendige Anpassung der Infrastruktur an die gewachsene und mutmaßlich weiter wachsende Stadt oder auch neue Bedarfe in den Bereichen Schule, Verkehr, ökologischer Umbau, Digitalisierung und bei der Erschließung neuer Wohngebiete.
Auswirkungen der Corona-Pandemie
Mit der Corona-Pandemie haben sich die finanzpolitischen Aufgaben und Rahmenbedingungen dramatisch verändert. Durch die Beschränkungen des öffentlichen Lebens und bestimmter Wirtschaftsbereiche sinken die Steuereinnahmen drastisch. Insbesondere die mittelfristigen Auswirkungen der Lockdown-Maßnahmen sind noch nicht absehbar. Hinzu kommen Änderungen im Steuerrecht durch die Bundesregierung sowie Steuerstundungen.
Die weltweite wirtschaftliche Verunsicherung kann darüber hinaus schwer zu kalkulierende konjunkturelle Folgen haben, so dass Prognosen der Einnahmeentwicklung der öffentlichen Hand auch mittelfristig vage bleiben müssen. Die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie werden zum Teil erst in den nächsten Jahren sichtbar. Es ist jedoch zu erwarten, dass sich diese Einnahmeausfälle voraussichtlich weit über das Jahr 2021 hinaus erstrecken.
Die aus der Pandemie resultierenden Mindereinnahmen und Mehrausgaben können nicht durch Einsparungen im laufenden Betrieb erbracht werden. Das ist schon der Größenordnung wegen unmöglich. Eine Senkung der öffentlichen Nachfrage durch Kürzungsprogramme wäre zudem auch wirtschaftspolitisch in dieser Notlage genau das Falsche. Die finanziellen Mehrbedarfe infolge der Pandemie müssen also über Kredite finanziert werden.
Finanzpolitische Spielräume sichern
Wir werden alles daransetzen, dass es auch bei anhaltenden Einnahmeausfällen nicht zu Einschnitten bei den Personalausgaben oder in der sozialen, kulturellen und Bildungsinfrastruktur kommt und somit auch nicht bei den Dienstleistungen für die Bürger:innen unserer Stadt. Wir wollen, dass bei der Finanzierung öffentlicher Leistungen Tarifsteigerungen und die allgemeine Preisentwicklung abgesichert werden.
Wir wollen auch die Handlungsfähigkeit der Bezirke sichern. Dazu muss das Finanzierungssystem geändert werden. Neben systemischen Fehlern im Finanzverhältnis zwischen Land und Bezirken und Folgen politischer Einflussnahmen ist festzuhalten, dass jede Form betriebswirtschaftlicher Betrachtungen von öffentlichen Haushalten immer dem Ziel der Kostensenkung folgt. Deshalb muss die Rolle der Kosten- und Leistungsrechnung neu bestimmt werden.
Für neue Vorhaben, die dauerhaft zu zusätzlichen Ausgaben führen, muss der finanzielle Spiel-raum – unter den Bedingungen der Schuldenbremse – durch zusätzliche Einnahmen oder durch Einsparungen an anderer Stelle geschaffen werden.
Um die Investitions- und Gestaltungsfähigkeit für die nächste Wahlperiode zu sichern, wollen wir die finanzpolitischen Spielräume erweitern.
Wir lehnen die sogenannte Schuldenbremse ab. Sie greift tief in das Budgetrecht der Parlamente ein, beschneidet Möglichkeiten antizyklischer Haushaltspolitik und ist investitionsfeindlich. Für Berlin mit seinem hohen Investitionsbedarf stellt dies ein besonderes Problem dar. Deshalb wollen wir, dass sich das Land Berlin auf Bundesebene für die Abschaffung der im Grundgesetz festgeschriebenen Schuldenbremse einsetzt.
Gleichzeitig werden wir auf Landesebene alle Möglichkeiten ausloten und nutzen, die Grenzen der Schuldenbremse auszureizen – politisch und, wo nötig, auch juristisch. Dazu gehört, dass ein Verfahren zur Berechnung des strukturellen Finanzierungssaldos gewählt wird, das dem Landeshaushalt den größtmöglichen Spielraum verschafft.
Die sogenannten Extrahaushalte sind in Berlin durch unsere Initiative bereits von der Schuldenbremse ausgeklammert worden. Dadurch sind Investitionen möglich. Dieses Potenzial muss weiter umfassend genutzt werden.
Wir wollen die Belastung des Haushalts über längere Laufzeiten für die Rückzahlung der Notfallkredite verringern. Je länger diese Laufzeiten ausfallen, desto geringer ist die finanzielle Belastung in den kommenden Haushaltsjahren. Wir setzen uns daher dafür ein, die Tilgungsverpflichtung maximal zu strecken.
Sollte die durch die Pandemie und ihre Folgen ausgelöste Notsituation anhalten, werden wir uns dafür einsetzen, dass sich auch das Land Berlin in Bezug auf den kommenden Haushalt für die Nutzung der in der Schuldenbremse für solche Fälle vorgesehenen Notklausel einsetzt. Dies würde dem Land eine weitere Kreditaufnahme in außerordentlicher Höhe ermöglichen, um in dieser Krise handlungsfähig zu bleiben.
Wir wollen Mittel für die Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie sichern. Die vollen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie werden sich erst in den kommenden Jahren zeigen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass Berlin dem Vorbild derjenigen Bundesländer folgt, die kreditfinanzierte Investitionsmittel in erheblichem Umfang zurücklegen. Mit einem solchen kreditfinanzierten Coronafolgenfonds wollen wir u.a. in die Widerstandsfähigkeit der öffentlichen Infrastruktur, in die dringend notwendige Digitalisierung, in Maßnahmen der Strukturpolitik sowie in andere Bereiche investieren und pandemiebedingte Einnahmeausfälle ausgleichen. Sollte ein solcher Coronafolgenfonds für Berlin nicht aufgelegt werden, liefen wir den Vorteilen, die sich andere Länder jetzt mit diesem Geld verschaffen, noch jahrelang hinterher.
Mit dem Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt und Nachhaltigkeits-Fond (SIWANA) hat das Land Berlin eine Rücklage, die zwar größtenteils belegt ist, nichtsdestotrotz immer noch einen wichtigen Beitrag für die weitere Investitionsstrategie leisten muss.
Wir wollen zudem prüfen, wo wir zusätzliche Einnahmen erschließen können. Wo es möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, wollen wir den Kernhaushalt gegenüber Risiken abschirmen. So wollen wir beispielweise prüfen, inwieweit wir die Haushaltsbelastung durch den absehbaren kurzfristigen Zuschussbedarf des Flughafens BER über einen langen Zeitraum strecken können.
Einnahmen des Landes erhöhen
Nur Reiche können sich einen armen Staat leisten. Ein solidarisches Gemeinwesen braucht einen finanziell leistungsfähigen Staat. Die Corona-Pandemie hat das eindrucksvoll gezeigt. Die öffentlichen Finanzen wollen wir mit einer gerechten Steuerpolitik, die zu höheren Einnahmen führt, stärken.
Da über die Steuerpolitik weitestgehend im Bund entschieden wird, wollen wir als Bundesland entsprechende Bundesratsinitiativen ergreifen, u.a. für eine solidarische Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Wiedereinführung der Vermögensteuer in Form einer Millionärssteuer und die Anhebung der Rennwett- und Lotteriesteuer.
Zudem wollen wir über den Bundesrat initiativ werden, dass die Gewerbesteuer zu einer echten Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickelt wird, die alle unternehmerisch Tätigen vor Ort umfasst.
Wir wollen im Land Berlin prüfen, ob und in welcher Form nach Überwindung der Corona-Krise der Hebesatz der Gewerbesteuer angehoben werden kann. Wir setzen uns dafür ein, dass in der Metropolregion Berlin-Brandenburg exzessives Steuerdumping bei der Gewerbesteuer beendet wird, das zusätzliche Anreize für missbräuchliche Gewinnverschiebungen schafft. Eine Möglichkeit dazu ist eine gemeinsame Selbstverpflichtung zwischen Berlin und den Umlandgemeinden über einen Mindesthebesatz von 300 Punkten.
Wir setzen uns gegenüber dem Bund zudem dafür ein, dass die Grundsteuer nicht länger über die Betriebskosten auf die Mieter:innen abgewälzt wird, und wollen, dass sogenannte Share Deals eingedämmt werden und nicht länger zur Umgehung der Zahlung der Grunderwerbssteuer genutzt werden können. Gleichzeitig soll geprüft werden, inwieweit eine Differenzierung der Hebesätze in Verbindung mit Nutzungsauflagen erreicht werden kann.
Wir werden uns bei der Umsetzung der Grundsteuerreform auf Landesebene dafür einsetzen, dass soziale Härten vermieden werden. Wir wollen die Einführung einer Grundsteuer C prüfen, um eine Spekulation mit unbebauten baureifen Grundstücken steuerlich zu belasten.
Die Zusatzabgabe und die Gewinnabgabe für Spielbankunternehmen wollen wir für Berlin auf das Niveau von Bayern anheben.
Steuervollzug, Finanzkriminalität und Vermögensabschöpfung
Zur Steuergerechtigkeit gehört auch die Durchsetzung des Steuervollzuges. Deutschland ist im internationalen Vergleich leider eine Steueroase, in der Steuervermeidung und Steuerhinterziehung auf der Tagesordnung stehen. Deswegen haben wir als Teil der rot-rot-grünen Koalition bereits erste Schritte unternommen, in Berlin den Steuervollzug zu stärken und Geldwäsche zu bekämpfen: Sogenannte Einkommensmillionäre werden wieder stärker geprüft, und auch bei der Mehrwert- und Umsatzsteuer haben wir die Kontrollen verstärkt.
Wir wollen darüber hinaus verbindliche Mindestprüfintervalle für Einkommensmillionäre und große Unternehmen umsetzen. Dies erfordert auch eine Mindestpersonalausstattung der Finanzämter, insbesondere bei Betriebsprüfungen und bei der Steuerfahndung, sowie eine auf Großunternehmen und Einkommensmillionäre spezialisierte Stelle.
Die neu im Strafrecht geschaffenen Möglichkeiten, illegal erworbenes Vermögen abzuschöpfen, hat Berlin umgehend angewandt und bereits die ersten Immobilien rechtssicher von Straftätern zurückgeholt. Auf unsere Initiative hin werden diese nicht mehr versteigert, sondern für Zwecke des Gemeinwohls eingesetzt. Zudem wurde im Zusammenhang mit Geldwäsche die Notaraufsicht gestärkt. Diesen Weg wollen wir fortsetzen, indem wir die Geldwäscheaufsicht in Landesverantwortung (Nicht-Finanzsektor) weiter ausbauen und professionalisieren, sowie das Personal zur Bekämpfung der Geldwäsche im Finanzamt für Fahndung und Strafsachen beim Landeskriminalamt und der Staatsanwaltschaft weiter aufstocken.
Investitionspolitik
Angesichts begrenzter Ressourcen muss die Investitionsplanung aktualisiert und priorisiert werden. Wir setzen weiter darauf, dass die öffentlichen Unternehmen wichtige Infrastrukturinvestitionen übernehmen, z.B. bei den Krankenhausinvestitionen, beim Schulbau oder dem Bodenankauf. Außerdem wollen wir solche Modelle für die Bereiche Digitalisierung, Sanierung und Errichtung von Dienstgebäuden prüfen. Um gegen die steigenden Baukosten und die Engpässe bei den Kapazitäten der Bauwirtschaft anzukommen, setzen wir auf eine stärkere Kooperation der bauenden Landesunternehmen und -behörden. Das betrifft den Aufbau eigener Baukapazitäten ebenso wie die gemeinsame Verwendung standardisierter Lösungen.
Moderne Verwaltung und gute Arbeit im öffentlichen Dienst
In den letzten Jahren ist der lange geforderte Paradigmenwechsel gelungen: Der Personalabbau in den Hauptverwaltungen wie in den Bezirken ist beendet. Mehr noch: Mit dem entsprechenden Personalaufbau haben wir auf die sich verändernden Aufgaben reagiert, ebenso auf die Anforderungen unserer wachsenden Stadt. Und wir haben ein wichtiges Versprechen eingelöst: Die Anpassung der Besoldung im öffentlichen Dienst an den Bundesdurchschnitt der Länder ist erreicht.
Dennoch haben die vielen Jahre der harten Konsolidierung Spuren hinterlassen, die noch immer an zu vielen Stellen zu sehen sind. Trotz erheblicher Mehrausgaben gelingt es nicht, die dringend notwendigen Fachkräfte zügig einzustellen. Noch immer sind Stellen nicht besetzt und nicht immer gelingt es, gewonnenes Personal auch zu halten.
Doch eine funktionierende Verwaltung braucht ausreichend und gut ausgebildete Mitarbeiter:innen. Wir setzen uns dafür ein, weiter an Strategien zu arbeiten, wie wir noch mehr neue Fachkräfte ausbilden und qualifizieren, aber auch erfahrene Fachkräfte von außen gewinnen können. Da braucht es für den Quereinstieg weitere konzeptionelle Überlegungen und deren zügige Umsetzung. Die Bewerbungs- und Einstellungspraxis ist den Anforderungen einer modernen Großstadt anzupassen. Einstellungsverfahren müssen verkürzt und Hürden abge-baut werden.
Um das notwendige qualifizierte Personal für den öffentlichen Dienst gewinnen zu können, braucht es eine attraktive Besoldung und Vergütung. Dafür werden wir uns weiter einsetzen. Ende 2025 läuft das Ultimatum der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) aus, dem Land Berlin wird der Rauswurf aus der Tarifgemeinschaft angedroht. Wir verteidigen den Flächentarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und wollen, dass Berlin Mitglied der TdL bleibt.
Zentral für die Zukunftsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung ist die Ausbildung künftiger Fachkräfte. Die Ausbildung muss dazu attraktiver, die Zahl der Ausbilder:innen und Praxisanlei-ter:innen erhöht werden. Die Bezahlung für die Anwärter:innenbesoldung muss angehoben und die Fristen für den Verbleib in den Eingangsstufen müssen verkürzt werden, vor allem in den Bereichen mit großen Nachwuchsproblemen wie Polizei, Justizvollzug, Finanzverwaltung oder Feuerwehr. Zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes gehört auch eine ausreichende Bezahlung der Beschäftigten. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Abschaffung der verbliebenen E3-Stellen bis zum Ende der nächsten Wahlperiode geprüft wird.
Auch die Personalentwicklung der Mitarbeiter:innen im öffentlichen Dienst hat noch Potenzial. Ein:e attraktive:r Arbeitgeber:in bietet den eigenen Beschäftigten Aufstiegschancen und Aufstiegsmöglichkeiten. Wir setzen uns dabei für zielorientierte und vor allem spezifisch zugeschnittene Fortbildungen und Qualifizierungen für die Fach- und Führungskräfte ein. Die Stellenneubesetzungen müssen besser und effizienter gestaltet werden, um den Wissenstransfer kontinuierlich gewährleisten zu können. Wir wollen, dass zudem mehr altersgerechte Arbeitsplätze in der Verwaltung geschaffen werden. Dazu gehört auch der Ausstieg aus Schicht- und Vor-Ort-Arbeit ab dem 60. Lebensjahr und die Möglichkeit, einen Verwaltungslehrgang zu absolvieren, um Büroarbeit übernehmen zu können.
Wir wollen, dass aus den Erfahrungen mit der Corona-Pandemie auch im öffentlichen Dienst die richtigen Lehren gezogen werden: Es braucht noch mehr differenzierte Arbeitszeitmodelle, noch mehr Möglichkeiten für mobiles Arbeiten und noch flexiblere Modelle für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Wir wollen, dass sich in unserer Stadt die Vielfalt der Gesellschaft auch im öffentlichen Dienst widerspiegelt und haben uns für entsprechende Vorgaben im Rahmen der Reform des Berliner Partizipations- und Migrationsgesetzes eingesetzt. Wir werden uns bei der Umsetzung dafür starkmachen, dass der Anteil der Menschen mit Migrationsgeschichte und Rassismuserfahrung in den Berliner Verwaltungen, Behörden und landeseigenen Unternehmen tatsächlich spürbar erhöht wird. Wir streben zudem eine verbindliche Einstellungsquote an, die zu mehr Teilhabe
und Repräsentanz entsprechend dem Anteil an der Berliner Bevölkerung führt. Zur Umsetzung der Quote und entsprechender Fördermaßnahmen sollen Beauftragte für Menschen mit Migrationsgeschichte sorgen, die mit denselben Rechten ausgestattet sind, wie die Frauenvertretungen. Die Rechte der Migrant:innenselbstorganisationen im Landesbeirat und in den bezirklichen Beiräten sollen gestärkt und ihre personelle und finanzielle Ausstattung soll verbessert werden.
Vielfältige Stadt in der Verwaltung abbilden
Berlin ist vielfältig, multikulturell und multireligiös. Die Teilhabe aller Menschen unabhängig von ihrer Kultur oder ihrer Religion ist für uns ein zentrales Ziel. Zugleich haben alle Schüler:innen Anspruch auf eine schulische Erziehung, bei der sich ihre Persönlichkeit frei von religiösem Druck oder Zwang entfalten und entwickeln kann. Wir treten Mobbing und Diskriminierung, die leider auch in vielfältiger Form und von verschiedenen Seiten an den Berliner Schulen vorkommen, entschieden entgegen.
Schulen haben auch angesichts heterogener Schüler:innenschaften die wichtige Aufgabe, gemeinsame demokratische Grundwerte zu vermitteln. Dazu gehört die Anerkennung kultureller und religiöser Pluralität. Deshalb sind Schulen, Kitas und andere Bildungseinrichtungen der Stadt zu Orten der gesellschaftlichen Inklusion weiterzuentwickeln. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass staatliche Schulen als öffentlich-rechtliche Institutionen in allen religiösen Fragen Neutralität wahren.
Eine inklusive und vielfältige Schule bedeutet für uns auch, das Neutralitätsgesetz und dessen Auswirkungen zu überprüfen. Bislang dürfen Lehrer:innen, Menschen in Ausbildung und Lehr-amtsbewerber:innen innerhalb ihres Dienstes – mit Ausnahme von beruflichen Schulen und Einrichtungen des zweiten Bildungswegs – keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen. Dies trifft in der Berliner Praxis bislang ganz überwiegend kopftuchtragende muslimische Frauen an öffentlichen Schulen.
Für uns ist bei der Überprüfung des Neutralitätsgesetzes stets maßgeblich, alle verschiedenen Grundrechte der Grundrechtsräger:innen zu berücksichtigen und in einem Abwägungsprozess zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen. Dazu gehören die negative Glaubensfreiheit der Schüler:innen, das Erziehungsrecht der Eltern und der zu erfüllende staatliche Erziehungsauftrag, der die Neutralitätspflicht beachten muss, sowie die vom Grundgesetz geschützte Berufs- und Religionsfreiheit von Lehrkräften, von Lehramtsbewerber:innen und Menschen in Ausbildung an öffentlichen Schulen.
In der Abwägung aller Interessen sehen wir keine hinreichenden Gründe für die Aufrechterhaltung der Bekleidungsvorschrift. Wir werden uns daher dafür einsetzen, das pauschale Verbot in Bezug auf das Tragen von religiös geprägten Bekleidungsstücken und Symbolen durch Lehrkräfte und andere Beschäftigte mit pädagogischem Auftrag in öffentlichen Schulen aufzuheben. Zugleich stärken wir andere geeignete Maßnahmen, um die religiöse Neutralität der staatlichen Schulen zu gewährleisten und die negative Religionsfreiheit der Schüler:innen unterschiedlicher Konfessionen und derjenigen Schüler:innen ohne Konfession zu schützen.
Wir setzen uns für gleiche Chancen von Frauen beim Zugang zu Berufen des öffentlichen Dienstes bei gleichzeitiger Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit ein.
Bürgernahe und digitale Verwaltung
Unser Ziel ist, dass die Bürger:innen barrierefrei, bedienungsfreundlich und direkt mit den Behörden und Ämtern kommunizieren können, ob vor Ort oder digital. Das spart Zeit und Wege. Umgekehrt bleibt auf diese Weise mehr Zeit für eine Betreuung, und die Terminsituation für Präsenztermine entspannt sich. Die Berliner:innen müssen sich darauf verlassen können, dass sowohl Ausweise als auch Führerscheine oder KFZ-Anmeldungen in einer angemessenen Zeit ausgestellt werden, dass die Ämter für die Menschen da sind und nicht umgekehrt.
Zur Bürger:innennähe gehören auch die technischen Voraussetzungen, um endlich den Service einer in Teilen digitalen Verwaltung bieten zu können. Diese Digitalisierung der Berliner Verwaltung bleibt eine Mammutaufgabe, muss sie doch die Folgen von 20 Jahren Sparpolitik in diesem Bereich und massive technische sowie organisatorische Versäumnisse aufholen. Dazu gehören die Migration zu einer zentralen Administration, verbesserte Home-office-Fähigkeiten und die Datensicherheit genauso wie eine elektronische Aktenführung und medienbruchfreie, komplett digitale Geschäftsprozesse.
Investitionen in die digitale Infrastruktur dürfen nicht als Einmalkosten verstanden werden. Die regelmäßige Erneuerung muss bei allen Anschaffungen mitbedacht werden. Die entsprechenden digitalen Angebote müssen sich dabei an den Anforderungen ihrer Nutzer:innen orientieren und unter Beteiligung der Beschäftigten und deren Interessenvertretungen weiterentwickelt werden.
Der Einsatz von KI-Systemen sollte auch behördenintern ermöglicht werden, um Fehlverhalten wie Diskriminierung, Korruption oder Datenmissbrauch aufzudecken. Automatisierte Einzelentscheidungen mit verbindlicher Wirkung für die Betroffenen lehnen wir jedoch ab.
Automatisierung in der Verwaltung gerät zudem an ihre Grenzen, wenn es um Anträge geht, die einer Beratung bedürfen oder für deren Entscheidung es einen Ermessensspielraum gibt, z.B. bei Anträgen auf Sozialleistungen.
Gerade für Menschen mit Behinderungen ist die Darstellung in Leichter Sprache, sowie eine Vorlesefunktion existenziell für die Teilhabe und Selbstbestimmung und muss bei allen Veröffentlichungen sofort verfügbar sein.
Effiziente Zusammenarbeit von Land und Bezirken
Die dringend notwendige Vereinfachung von Verwaltungsabläufen zwischen der Hauptverwaltung auf Landesebene und den Bezirken gelingt nur gemeinsam. Wichtig sind eine klare Struktur von zentraler und dezentraler Aufgabenzuordnung und kooperative Strukturen. Nur dann kann eine effektive, bürger:innennahe Verwaltung gelingen.
Mit dem Instrument der Zielvereinbarungen wollen wir die Aufgabenzuordnung zwischen der Hauptverwaltung und den Bezirken klarer und transparenter strukturieren. Wir wollen ein gleichberechtigtes Miteinander von Senat und Bezirken, keine Fachaufsicht oder andere Durchgriffsrechte.
Wir unterstützen die Arbeit an der Vereinfachung von Verwaltungsabläufen zwischen der Hauptverwaltung und den Bezirken und können uns hier auch eine Genehmigungsfiktion, also eine automatische Genehmigung nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums ohne Reaktion, seitens der Hauptverwaltung gegenüber den Bezirken vorstellen.
Auch wenn es in den letzten vier Jahren zunehmend besser gelungen ist, die an die Bezirke übertragenen Aufgaben mit den notwendigen Ressourcen zu untersetzen, streben wir weiter an, das Konnexitätsprinzip – das heißt, dass Aufgaben, die an die Bezirke übertragen werden, grundsätzlich mit einem entsprechenden finanziellen Ausgleich einhergehen müssen – in der Landesverfassung zu verankern.
Starke und handlungsfähige Bezirke absichern
Die Corona-Pandemie hat auf schmerzhafte Weise gezeigt, wie wichtig starke Bezirke mit funktionierenden dezentralen Strukturen sind. Gerade die Menschen, die bereits vor Beginn der Pandemie große Probleme hatten – Kinder, Jugendliche, ältere oder auch beeinträchtigte Menschen – sind die am stärksten Betroffenen von Lockdowns, Homeschooling und fehlenden sozialen Kontakten. Und es sind insbesondere diese Menschen, die wohnortnahe öffentliche Angebote brauchen.
Schon in den letzten Jahren ist es uns gelungen, die Bezirke zu stärken, ihre finanziellen und personellen Spielräume Schritt für Schritt zu erweitern. Noch nicht durchsetzen konnten wir jedoch, das gegenwärtige System der Budgetierung auf den Prüfstand zu stellen. Wir halten es nach wie vor für dringend geboten, die in der Verwaltung geltende Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) zu reformieren. Sie ist ein gutes Controlling-Instrument, bildet aber bisher keine Qualitätsstandards ab. Dies wird in vielen Bereichen der Arbeit der Bezirke nicht gerecht.
Wir schlagen eine Umgestaltung des Finanzierungssystems dahingehend vor, die bisherige Finanzierungssystematik der Transferausgaben auf den Prüfstand zu stellen und die Leistungsbereiche, wie beispielsweise Wohngeld, Grundsicherung oder familienunterstützende Hilfen, mit einer definierten Personalausstattung sicherzustellen.
Wir haben dafür gesorgt, dass in den letzten vier Jahren ca. 400 Millionen Euro in bezirkliches Personal investiert wurden. Doch insbesondere in den Bezirken gelingt es noch nicht, in ausreichendem Maße die notwendigen Fachkräfte zu finden und zu halten. Wir brauchen eine mittel- und langfristige Strategie zur Überwindung des Fachkräftemangels. Um der permanenten Konkurrenz zwischen Bezirken und Senat entgegenzuwirken, wollen wir eine bessere Vergleichbarkeit der Stellenbewertungen in der Hauptverwaltung auf Landesebene und in den Bezirksverwaltungen. Insbesondere in Mangelberufen braucht es eine zentrale Stellenbewertung und verbindliche Standards.
Mit dem Personalaufwuchs steigt auch der Bedarf an Räumlichkeiten. Wir setzen uns dafür ein, dass der Senat und die Bezirke endlich auch die Definition von Fachstandards für den Raum-bedarf besonderer Berufsgruppen verbindlich verankern. Es muss gelingen, die notwendigen Bürokapazitäten und die entsprechende Ausstattung zeitnah zur Verfügung zu stellen.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Sanierungsstau bei den landeseigenen Bürodienstgebäuden durch entsprechende Investitionen abgebaut wird. Bei notwendiger Anmietung neuer Räume braucht es schnellere Abläufe.
Das alles stemmen die Bezirke nicht allein aus ihren Globalsummenzuweisungen, obwohl es in den letzten vier Jahren bereits gelungen ist, die Finanzzuweisungen an die Bezirke Schritt für Schritt zu erhöhen.
Berlinweiten Bürgerhaushalt einführen
Wir wollen, dass die Berliner:innen bei der Verwendung öffentlicher Ressourcen auch direkt mitentscheiden können. Doch trotz guter Erfahrungen mit den sogenannten Bürgerhaushalten in Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf geraten die bestehenden Verfahren in den Bezirken immer wieder an ihre Grenzen, da viele Vorschläge auch die Landesebene betreffen.
Wir schlagen deshalb vor, auch auf der Landesebene einen berlinweiten Beteiligungshaushalt zu etablieren. Metropolen wie Paris machen bereits vor, wie dies gehen kann. Diese Idee, ihre mögliche Durchführung und die Höhe eines solchen Haushaltes wollen wir mit den Berliner:innen diskutieren und gemeinsam weiterentwickeln.