rot. radikal. realistisch. – Unser Programm für die soziale Stadt


Wahlprogramm 2021

8. Arbeit

Gute Arbeit bei den landeseigenen Tochterunternehmen

Bei landeseigenen Unternehmen und überall dort, wo das Land Berlin die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten direkt beeinflussen kann, setzen wir uns weiter für sichere und tariflich bezahlte Beschäftigung ein. Wir konnten bereits durchsetzen, dass sachgrundlose Befristungen im Verantwortungsbereich des Landes weitestgehend ausgeschlossen sind. Wir wollen, dass alle Tochterfirmen aller öffentlichen Unternehmen tarifgebunden werden.

Seit 2016 wurde bei den landeseigenen Töchtern gemeinsam mit den Gewerkschaften viel erreicht: Tarifflucht durch Ausgründung findet nicht mehr statt. Der Botanische Garten und die therapeutischen Dienste von Charité und Vivantes (CPPZ und VTD) wurden in die Muttergesellschaften zurückgeführt, die T&M GmbH im Technikmuseum wurde in den Tarifvertrag der Länder (TV-L) integriert.

Es bleibt aber noch einiges zu tun: Wir wollen Tarifbindung für alle Landesbeteiligungen und eine zumindest schrittweise Angleichung des Tarifniveaus von Tochterunternehmen landeseigener Unternehmen oder anderer Landesbeteiligungen an das Tarifniveau ihrer jeweiligen Mutter-
unternehmen. Die Refinanzierungssysteme auf Bundes- und Landesebene sind gegebenenfalls entsprechend anzupassen. Die in die BerlinTransport (BT) ausgelagerten Aufgaben der BVG bei Bus und U-Bahn wollen wir schrittweise wieder in die BVG reintegrieren.

Arbeitsbedingungen bei freien Trägern und Zuwendungsempfängern

Eine verlässliche soziale Infrastruktur ist für die Gesellschaft und unsere Stadt unverzichtbar. Doch die Arbeitsbedingungen sind in diesen Bereichen häufig noch schlecht. Wir begrüßen die Trägervielfalt, nicht aber die »Vielfalt« bei der Bezahlung und das damit einhergehende Zurückbleiben hinter dem Flächentarifvertrag TV-L.

In den vergangenen Jahren wurde hier bereits einiges erreicht: Beschäftigte bei freien Trägern in zuwendungsfinanzierten Projekten, die Tarifabschlüsse des Landes Berlin analog anwenden, werden endlich nach TV-L bezahlt. Außerdem gilt für Zuwendungsempfänger seit 2019 der Landesmindestlohn in Höhe von 12,50 Euro. Das hat spürbare Verbesserungen in den untersten Einkommensbereichen gebracht.

Wir wollen eine Transparenzdatenbank für Zuwendungsempfänger einrichten, aus der u.a. hervorgeht, ob und wie sie tarifgebunden sind. Zukünftig braucht es darüber hinaus eine rechtliche Verpflichtung für freie Träger zur tariftreuen Entlohnung. Langfristiges Ziel ist ein gegenfinanzierter und allgemein verbindlicher Branchentarifvertrag für den sozialen Bereich auf Basis des TV-L.

Bei der Refinanzierung der Arbeit der freien Träger sind auch jene Kosten zu berücksichtigen, die den freien Trägern durch die Arbeit der bei ihnen gebildeten Betriebsräte entstehen.

Öffentliche Vergabe nur bei Erfüllung sozialer Kriterien

Bei den im Land Berlin vergebenen öffentlichen Aufträgen in Milliardenhöhe müssen klare Vorgaben gelten. Für uns gilt: öffentliches Geld nur für »gute Arbeit«. Dank des neuen Berliner Vergabegesetzes dürfen öffentliche Aufträge künftig nur noch an Unternehmen gehen, die Tariflohn zahlen. Außerdem gilt ein Vergabemindestlohn von 12,50 Euro brutto pro Stunde.

In den kommenden Jahren wird es darauf ankommen, dass die Einhaltung dieser Regeln konsequent kontrolliert und durchgesetzt wird. Dazu haben wir die zuständige zentrale Kontrollgruppe in den letzten Jahren finanziell und personell bereits besser ausgestattet. Diesen Weg wollen wir weitergehen. Wir wollen, dass die Kontrollgruppe vermehrt Stichprobenkontrollen und anlassunabhängige Prüfungen durchführt und Hinweisen der Sozialpartner nachgeht.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Möglichkeiten der Untervergabe von Aufträgen durch die eigentlichen Auftragnehmer:innen beschränkt werden, da durch Subunternehmerketten die Vergabebedingungen häufig unterlaufen werden. Wir wollen zudem, dass die Wertgrenzen, ab denen die Vorgaben des Vergabegesetzes greifen, wieder abgesenkt werden.

Wir wollen, dass Auftragnehmer:innen im Bausektor die qualifizierte Sozialkassenbescheinigung der SOKA-BAU vorlegen müssen. Es soll geprüft werden, ob Auftragnehmer:innen verpflichtet werden können, auf ihren Baustellen die Arbeitszeit der einzelnen Arbeitnehmer:innen elektronisch zu erfassen, um so die Umgehung des Mindestlohns und der arbeitszeitrechtlichen Vorgaben unterbinden zu können.

Wir wollen, dass die Zahl der Vergabestellen im Land Berlin reduziert wird. Die Vergabestellen der Bezirke müssen bezirksübergreifend ihre Daten und ihre Erfahrungen mit Unternehmen austauschen. So können Verstöße erkannt und ausgeschlossen werden.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Ausschreibungskriterien weiter vereinheitlicht werden, etwa für Schul-Catering oder Reinigungsaufträge. In den Ausschreibungen sollen auch der jeweilige Personalaufwand und die Qualitätskriterien für eine Leistung verbindlich vorgegeben werden.

So kann verhindert werden, dass Unternehmen durch Arbeitsverdichtung auf dem Rücken der Beschäftigten Ausschreibungsvorgaben für gute Arbeit unterlaufen.

Wir setzen uns dafür ein, auch die Anwendung der ökologischen Vergabekriterien auszuweiten. Wir wollen zudem, dass in Berlin sogenannte innovative Vergaben stärker genutzt werden, bei denen eine Problemstellung statt einer Auftragsleistung ausgeschrieben wird, um intelligente Lösungen für die Herausforderungen der Stadt zu fördern.

Gute Arbeit mit öffentlich geförderter Beschäftigung

Der Bund hat sich leider weit aus der Arbeitsmarktförderung für erwerbslose Menschen zurückgezogen und fördert in erster Linie schlecht bezahlte Beschäftigungen mit wenig Perspektive. Berlin geht einen anderen Weg. Mit dem Programm »Solidarisches Grundeinkommen«, das eigentlich ein ganz normales öffentlich gefördertes Beschäftigungsprogramm ist, haben wir in einem ersten Schritt 1.000 überwiegend sozialversicherungspflichtige und tariflich, mindestens aber nach Landesmindestlohn bezahlte Arbeitsstellen geschaffen, die gesellschaftlich sinnvoll sind und den dort Beschäftigten neue berufliche Perspektiven eröffnen. Nach einer Evaluierung soll entschieden werden, ob das Programm weiter ausgebaut und auf andere Felder, etwa auf die Modellprojekte Gesundheitslots:innen und Obdachlosenlots:innen, ausgeweitet werden kann.

Die von Ökonom:innen und Arbeitswissenschaftler:innen erhobene Forderung nach einer staatlichen Jobgarantie halten wir angesichts der fortschreitenden Spaltung auf dem Arbeitsmarkt, die durch die Corona-Krise und die Digitalisierung noch beschleunigt wird, für einen wichtigen Impuls, dessen genaue Umsetzung wir weiter prüfen wollen.

Gute Arbeit durchsetzen

Gemeinsam mit den Gewerkschaften setzen wir uns dafür ein, dass alle Menschen in der Stadt einen sicheren Arbeitsplatz haben und von ihrem Einkommen gut leben können. Wir haben bereits durchgesetzt, dass der Landesmindestlohn, der überall dort gilt, wo das Land finanziell beteiligt ist oder andere Einwirkungsmöglichkeiten hat, auf 12,50 Euro pro Stunde erhöht wurde. Arbeit darf aber auch nicht krank machen, und es muss genug Raum für Familie, Freund:innen und Freizeit bleiben. Auch dort, wo das Land Berlin direkt die Arbeitsbedingungen in der Privatwirtschaft beeinflussen kann, muss dies zugunsten der Beschäftigten erfolgen.

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) haben wir in der letzten Legislaturperiode deutlich ausgebaut. Es muss personell weiter verstärkt werden, damit eine effektive Kontrolle des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Berliner Betrieben erfolgt. Während der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig zudem die Einhaltung und Kontrolle von Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen am Arbeitsplatz ist.

Es ist eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zu bilden, die gegen Arbeitgeber:innen vorgeht, die betriebsverfassungsrechtliche Straftaten begehen, indem sie etwa die Bildung oder die Arbeit von Betriebsräten behindern.

DIE LINKE. Berlin setzt sich für eine Evaluation des Ladenöffnungsgesetzes ein, welche Arbeitsschutz berücksichtigt, auf die Krise des Einzelhandels reagiert und die realen Bedürfnisse der Berliner:innen abbildet. Dabei sollen insbesondere Ausnahmen des Sonntagsarbeitsverbots für Spätverkaufsstellen, die der seelischen Erhebung und Gemeinsamkeit dienen, in Betracht gezogen werden. Eine mögliche Neuregelung kann sich an vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern orientieren.

Wir wollen, dass in allen Bezirksämtern Beauftragte für gute Arbeit eingesetzt werden, die vor Ort Beratungsangebote und andere Maßnahmen zur Durchsetzung guter Arbeit in den Bezirken initiieren und koordinieren können. Zudem sollen sie als Ansprechpartner:innen für Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen fungieren. Diese Beauftragten sollen Teil eines berlinweiten Netzwerks für gute Arbeit sein.

DIE LINKE. Berlin tritt für die vollständige Gleichstellung der Beschäftigten von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen bei den Arbeitnehmer:innenrechten ein. Auf Landesebene wollen wir einen ersten Schritt gehen und in Kooperation mit den karitativen und sozialen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft, deren Belegschaftsvertretungen sowie den zuständigen Gewerkschaften zu Vereinbarungen gelangen, in denen diese Betriebe auf die Anwendung des kirchlichen Arbeitsrechts verzichten und stattdessen die Gesetze des allgemeinen Arbeitsrechts anwenden.

Migration und gute Arbeit

Arbeitnehmer:innen aus Ost- und Südeuropa oder mit Fluchterfahrung sind in Berlin besonders von Ausbeutung betroffen. Ursache sind oft mangelnde Sprach- und Rechtskenntnisse, prekärer Aufenthaltsstatus und fehlende Unterkünfte. Wir haben in den vergangenen Jahren das muttersprachliche Beratungs- und Hilfsangebot für diese Personengruppe massiv ausgebaut.

Wir setzen uns dafür ein, dass dieser Ausbau fortgesetzt und die Arbeit des Berliner Beratungszentrums für Migration und Gute Arbeit (BEMA) verstetigt und dauerhaft finanziert wird. Wir wollen, dass Beratungsangebote in Zukunft gezielt und besser beworben werden. Auch auf Bezirksebene sollen Anlaufstellen geschaffen werden. Wir setzen uns dafür ein, dass besondere berufsbegleitende Sprachkurse angeboten werden, die auch arbeitsrechtliche Grundkenntnisse vermitteln.

Wir setzen uns zudem dafür ein, dass ein Härtefallfonds für Beschäftigte eingerichtet wird, die aufgrund ihres irregulären Beschäftigungs- und Aufenthaltsstatus keinen Anspruch auf Sozialleistungen in Berlin haben und bei Jobverlust von Obdachlosigkeit bedroht sind. Die mobilen Beratungen sind für diese Thematik zu sensibilisieren und in die Lage zu versetzen, diese Menschen zu unterstützen.

Die Gewerbeämter sind oft die einzige staatliche Stelle, mit der in eine Scheinselbstständigkeit gezwungene Arbeitnehmer:innen aus osteuropäischen Staaten in Berlin in Berührung kommen, da sie dort ihr Gewerbe anmelden müssen.

Wir wollen, dass diese Stellen für das Problem der Scheinselbstständigkeit und die damit verbundenen Probleme sensibilisiert werden. Sie müssen über Aufklärungsmaterial in der jeweiligen Sprache verfügen und in der Lage sein, den Kontakt zu Beratungsstellen herzustellen. Ziel muss es sein, diese Arbeitnehmer:innen vor den ungewollten strafrechtlichen Konsequenzen ihrer Tätigkeit zu schützen.

Entstigmatisierung der Sexarbeit

Darüber hinaus setzen wir uns für eine Entstigmatisierung von Sexarbeit ein. Das Prostituiertenschutzgesetz von 2017 beschneidet die Rechte von Sexarbeitenden. Geeigneter Schutz kann aber nur mit einem Ausbau einklagbarer Rechte erfolgen. Um eine Verdrängung der Sexarbeit in die Außenbezirke zu verhindern, werden wir uns für den Erhalt von kleinen Wohnungsbordellen und für mehr Freiräume für Gewerbe einsetzen. Das Erstarken von Monopolbordellen wollen wir unterbinden.

Ausbildung und Qualifizierung

Alle Jugendlichen, die dies wollen, sollen eine Ausbildung absolvieren können. Obwohl viele Unternehmen über einen Fachkräftemangel klagen, bilden sie selbst nicht aus. Auf dem Berliner Ausbildungsmarkt gibt es nach wie vor ein deutliches Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage. Jahr für Jahr fehlen mehr als 1.000 Ausbildungsplätze, und es beteiligt sich nur noch gut jeder zehnte Berliner Betrieb an der Berufsausbildung, was den bundesweit niedrigsten Wert darstellt.

Deshalb wollen wir Anreize schaffen auszubilden und eine regionale Ausbildungsabgabe für Berlin einführen. Betriebe, die wenig oder gar nicht ausbilden, sollen zahlen, wer über Bedarf ausbildet, wird gefördert. Sofern es auf Seiten des Landes Brandenburg die Bereitschaft dazu geben sollte, streben wir eine Vereinbarung für ein gemeinsames Vorgehen der beiden Bundesländer an.

Wir wollen die Verbundausbildung stärken. Wenn sich mehrere Betriebe an der Ausbildung beteiligen und dabei unterstützt werden, sorgt dies nicht nur für mehr Ausbildungsplätze und eine Verbesserung der Ausbildungsqualität, sondern erleichtert vor allem kleinen und mittleren Betrieben die berufliche Ausbildung.

Das vom Land geschaffene »Ausbildungshotel« kann angesichts der durch Corona drohenden Ausbildungskrise auch für andere Branchen ein Modell sein. Dabei werden öffentliche Ausbildungsstätten geschaffen und mit Zahlungen der Unternehmen unterhalten, die selbst eingeschränkte Ausbildungsmöglichkeiten haben und ihre Auszubildenden für einen Teil ihrer Ausbildung dorthin schicken. Darüber hinaus wollen wir solche Modelle als Ersatz für den krisenbedingten Wegfall von Ausbildungskapazität und als Umschulungseinrichtungen prüfen.

Wir wollen neue Ausbildungswerkstätten bei Landesbetrieben einrichten und hier auch eine Ausbildungsquote für Jugendliche mit Migrationsgeschichte verankern. Wir setzen uns zudem für mehr Ausbildungsplätze beim Land und bei den Bezirken ein.

Wir wollen ausbildungsbegleitende Hilfen ausbauen und das Modell der assistierten Ausbildung nutzen, damit alle Jugendlichen, die besondere Unterstützung während der Ausbildung benötigen, diese auch erhalten. Die Förderung durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder eine assistierte Ausbildung muss auch für Geflüchtete zugänglich sein.

Um Missstände in der betrieblichen Ausbildung, wie ausbildungsfremde Tätigkeiten, Überstunden und fehlende Mitbestimmung, besser erfassen und dagegen vorgehen zu können, schlagen wir die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Auszubildende vor, wie sie sich z.B. in München schon seit längerem bewährt. Auch im Betrieb soll eine unabhängige Beschwerdestelle für Azubis eingerichtet werden.

Da die digitale und ökologische Transformation der Arbeitswelt die Anforderungen am Arbeitsplatz rasant verändert, sind über die berufliche Erstausbildung hinaus Weiterbildung und Qualifikation entscheidend, um Beschäftigung zu sichern. Hier sind in erster Linie die Unternehmen in der Pflicht. Wir wollen begleitend dazu die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die tatsächlichen Angebote für berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen in Berlin verbessern.

Soloselbstständige

Mehr als jede:r zehnte Erwerbstätige ist in Berlin inzwischen als sogenannte:r Soloselbstständige:r tätig, besonders in der Kreativwirtschaft, dem Bildungssektor und in neuen digitalen Beschäftigungsformen. Häufig gelingt es diesen Soloselbstständigen nicht, Einnahmen zu erwirtschaften, die den Lebensunterhalt decken, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung zu bezahlen oder gar für das Alter vorzusorgen. Durch die Corona-Krise und den Lockdown sind Soloselbstständige noch einmal besonders hart getroffen. Sie haben häufig einen Großteil ihrer Einnahmen verloren, ohne Anspruch auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld zu haben.

Wir setzen uns dafür ein, auch in diesem Bereich unsichere Arbeit, Ausbeutung und Scheinselbstständigkeit zurückzudrängen. Wir unterstützen die Entwicklung und Festschreibung von branchenspezifischen Mindesthonoraren sowie von Musterverträgen mit Standardregelungen, um die Interessen der Auftragnehmer:innen bei Fragen wie Materialkosten, Ausfallhonorar oder Versicherung abzubilden.

Wir setzen uns dafür ein, in den Bezirken Räume (Co-Working-Spaces) zu schaffen, in denen Soloselbstständige bei geringen Mietkosten gemeinsam arbeiten können. Wir wollen unter Beteiligung der Gewerkschaften und der Berufsverbände ein Vernetzungs- und Weiterbildungsangebot für Soloselbstständige schaffen, ähnlich dem »Haus der Selbstständigen« in Leipzig. Dies soll auch die Vernetzung und gemeinsame Interessenvertretung erleichtern.

Um einen Überblick über Formen und Umfang von Soloselbstständigkeit zu bekommen, soll der Kreativwirtschaftsindex, wie es ihn bis 2015 gab, wieder eingeführt werden.

Eine besondere Herausforderung stellt das sogenannte Gig-Working dar: Soloselbstständige erbringen dabei über digitale Plattformen vermittelte Dienstleistungen, wie etwa Essenslieferdienste. Die Plattformen fungieren formal bisher nur als Vermittler:innen und nicht als Arbeitgeber:innen. Wir wollen fördern, dass sich Interessenvertretungen für die Gig-Worker:innen der unterschiedlichen Plattformen bilden. Außerdem soll geprüft werden, ob öffentliche oder selbstorganisierte Vermittlungsplattformen geschaffen werden können, die unseriöse private Anbieter ersetzen und die Einhaltung von Mindestkonditionen sicherstellen.