Beschluss 6-03/2018
Anerkennung der LAG Res Publica Europa als landesweiter Zusammenschluss
Die Anzeige der LAG Res Publica Europa als landeweiter Zusammenschluss wird nach §7 (2) der Landessatzung zur Kenntnis genommen.
Beschlussfassung: mehrheitlich bei vielen Gegenstimmen und Enthaltungen