Beschluss 6-03/2018

Anerkennung der LAG Res Publica Europa als landesweiter Zusammenschluss

Die  Anzeige der LAG Res Publica Europa als landeweiter Zusammenschluss wird nach §7 (2) der Landessatzung  zur Kenntnis genommen.

Beschlussfassung: mehrheitlich bei vielen Gegenstimmen und Enthaltungen