Recht auf Beistand bei Ämtern und Behörden, insbesondere den Jobcentern

Beschluss 7 / 4 / 6

Der Landesverband DIE LINKE. Berlin unterstützt die Landesarbeitsgemeinschaft Hartz IV Berlin in ihrem Anliegen, die Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus und in den einzelnen Bezirksverordnetenversammlungen aufzufordern, sich durch entsprechende Anträge dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Behörden, Ämtern, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit auf das Beistandsrecht gem. SGB X § 13 Abs. 4 (Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht) hingewiesen wird. Dieser Hinweis soll deutlich hervorgehoben und integraler Bestandteil der Einladung sein.