Stadtentwicklung und kulturelle Räume

Beschluss 4 / 4 / 6

Der Landesparteitag begrüßt, dass im Berliner Doppelhaushalt die Ansätze für die Freie Kulturszene deutlich erhöht wurden. Der Landesverband würdigt und unterstützt die überaus erfolgreiche Arbeit der Senatsverwaltung für Kultur in der Verantwortung von Senator Dr. Klaus Lederer.

Der Landesverband setzt sich dafür ein, dass hinsichtlich der weiteren Unterstützung der Freien Szenen folgende Ziele verfolgt werden:

  • Nachhaltige und fachlich richtige (Spartenspezifik) Sicherung von Arbeitsräumen.
  • die Möglichkeit der Aussetzung der 8-Jahres-Begrenzung bei der Atelierförderung bei sozialen Notlagen von Künstler*innen.
  • Bei Neubauvorhaben und dem aktuellen Schulneubau-Programm sollen ab einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten auch Projekträume/Arbeitsräume mit kultureller Nutzung und Kunst am Bau gemäß Anweisung Bau vorgesehen werden.
  • Projekträume müssen als Orte der Teilhabe und mit der Möglichkeit einer soziokulturellen Funktion in die Fördersystematik eingeordnet werden.
  • Belange von Kunst- und Kultur, auch in Zusammenhang mit Bildung, müssen in der Stadtentwicklung besser berücksichtigt werden.
  • In der Vorbereitung des Doppelhaushaltes 2020/21 sollen weiterhin Gespräche mit der Freien Szene nach den Prinzipien der Partizipation und Transparenz geführt werden.
  • Mehr Förderung für Projekte in Selbstverwaltung der Freien Szene.
  • Mehr Mittel für Arbeitsraumprogramme (investiv, konsumtiv und strukturell).
  • Fortschreibung des Masterplanes ART STUDIOS 2020 unter Beibehaltung der Standards und definierten Ziele.
  • Mehr Freiräume für Kulturaktivitäten im öffentlichen Stadtraum (Parks, Plätze, Grünflächen, öffentliche Räume in landes- oder bezirklichem Besitz) unter besonderer Berücksichtigung nicht-kommerzieller Jugendkulturen.
  • Einführen von »Erlaubnis«- statt Verbotsschildern an Parks am Beispiel der »playfull commons« (http://sebastianquack.com/post/146498543146/playful-commons-licensing-creative-use-of-urban)