Mehr Platz für den Fußverkehr – Für eine lebenswerte Stadt

Beschluss 9 / 2 / 7


DIE LINKE. Berlin setzt sich für die zügige Verabschiedung des Fußverkehrsteils als Teil eines integrierten Mobilitätsgesetzes für Berlin ein. Die Verabschiedung eines Fußverkehrsgesetzes ist längst überfällig, da bei Weitem die meisten Menschen in der Stadt zu Fuß unterwegs sind. Endlich wird der Fußverkehr die Bedeutung erhalten, die ihm zusteht.

Darüber hinaus setzt sie sich dafür ein, dass der vorliegende Referentenentwurf für den Abschnitt Fußverkehr im Mobilitätsgesetz inhaltlich geschärft und mit quantitativen Zielen, wie im Radverkehrsteil, untersetzt wird.

Unter anderem setzt sich DIE LINKE. Berlin für folgende Ziele ein:

  • Das Ziel eines verbindlichen Ausbaupfades für die Sanierung von Gehwegen, die Herstellung von Barrierefreiheit und sichere Querungen ist im Gesetzesentwurf aufzuführen. Im zu erlassenen Fußverkehrsplan sind konkrete Ausbauvorgaben unter Angabe von Jahresausbauzielen und Schritten zur Verwirklichung der Ziele sowie zu den Qualitäten der geplanten Anlagen zu verankern.
  • Im Fußverkehrsteil ist gesetzlich zu regeln, dass in jedem Bezirk mindestens zwei hauptamtlich Beschäftigte für die Förderung des Fußverkehrs zuständig sind, denn auch die Pläne für den Fußverkehr müssen umgesetzt werden können. Sie sind nicht lediglich als Querschnittsaufgabe zu betrachten, die quasi „mit“ erledigt werden.
  •  Der Bau von Gehwegen zu ÖPNV-Haltestellen muss im Gesetzesentwurf priorisiert werden. Dies betrifft insbesondere die Siedlungsgebiete in Berlin, in denen es noch viel zu viele Straßen ohne Gehwege gibt. Wir sind der Meinung, dass es ein im Gesetz verankertes Recht auf Gehwege geben muss
  • Für den Ausbau des Radverkehrs wurde die infraVelo, eine Tochter der Grün Berlin GmbH, geschaffen. Wir streben an, dass auch für den Fußverkehr eine landeseigene Gesellschaft künftig  Aufgaben übernimmt, die Fußverkehrsprojekten zugutekommen. Denkbar wären z.B. eine Ausweitung der Aufgaben auf größere Umgestaltungsprojekte zur Steigerung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und eine stadtweite Fußverkehrswegweisung. Damit verbunden ist auch eine personelle Stärkung der Bezirke und der zuständigen Senatsverwaltung.
  • Es ist bekannt, dass die Verwaltungsschritte zur Schaffung von Fußgängerüberwegen und Querungshilfen für den Fußverkehr zu lange dauern. Bei der Sicherung von Fußgänger*innen darf es keine unnötigen Verzögerungen mehr geben. Im Gesetzesentwurf bzw. entsprechenden Verordnungen müssen Regelungen getroffen werden, die zu einer Entbürokratisierung der Verfahren und zu schnelleren Entscheidungen führen. Darüber hinaus sind die Straßen- und Grünflächenämter als Straßenbaulastträger gezielt auch personell dahingehend zu stärken, dass sie die Planung und Realisierung der Maßnahmen  schneller ausführen können.
  • Im Gesetzesentwurf  ist vorgesehen, dass der Senat mit den Bezirken zehn relevante Projekte zur Förderung des Fußverkehrs definiert, die fünf Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes geplant und/oder umgesetzt  werden sollen. Für diesen Prozess sollten die Bürger*innen das erste und letzte Wort haben. Diesem Prozess soll ein Aufruf in der Stadt vorausgehen, wonach sich Bürger*innen konkrete Projekte wünschen können. Das betrifft ausdrücklich auch die Vorschläge von Kindern und Jugendlichen. Nach der Einreichung soll es verbindliche Abstimmungen geben, damit es für alle Projekte am Ende ein direktes Votum aus der Bürgerschaft gibt und Politik und Verwaltung sich an die Realisierung dieser Maßnahmen gebunden fühlen müssen.
  • Im Gesetz müssen insbesondere auch verbindliche Maßnahmen für die Erhöhung der Verkehrssicherheit von Kindern und Jugendlichen verankert werden. Insbesondere bei Neubau und Sanierung von Schulen muss die Schulwegsicherung mitgeplant werden. Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung müssen in Kitas, Schulen und in anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche fester Bestandteil der pädagogischen Konzepte sein. Das Angebot an Jugendverkehrsschulen ist zu sichern und auszuweiten. Wir als DIE LINKE setzen uns für ein aus Landesmitteln finanziertes Landesprogramm für das schulische Mobilitätsmanagement ein, an dem alle Berliner Schulen teilnehmen können.
  • Wir fordern, dass mit dem Gesetz ein Programm zur Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen umgesetzt wird, das u.a. auch sicherstellt:
  • dass spezielle Bedürfnisse unter anderem von Kindern und Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen und Verkehrsteilnehmer*innen in höherem Lebensalter berücksichtigt werden,
  • dass auch Maßnahmen ergriffen und entsprechende Ressourcen zur Kontrolle der Einhaltung der neuen gesetzlichen Regelungen bereitgestellt werden und
  • dass konkrete Maßnahmen, wie z.B. ein Umsetzungsprogramm zur Realisierung getrennter Ampelschaltungen an den für Fußgänger*innen gefährlichsten Stellen und Kreuzungen, realisiert werden.