Mitbestimmung der Mieter*innen stärken – die Arbeit der Mieterbeiräte auf eine feste Grundlage stellen

Beschluss 11 / 2 / 7


DIE LINKE. Berlin unterstützt die demokratische Mitbestimmung der Mieter*innen. Um diese auch auf der Ebene der Quartiere in den landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) umzusetzen, soll die Arbeit der Mieterbeiräte gestärkt werden.

Daher setzt sich DIE LINKE. Berlin, insbesondere über die Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die Mitglieder der LINKEN im Berliner Senat, für die Umsetzung der folgenden Ziele ein:

  1. Die »Leitlinien für die Arbeit der Mieterbeiräte und die Zusammenarbeit mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen« vom Mai 2018 sind in allen LWU vollständig umzusetzen. Der Stand der Umsetzung ist durch die Landesanstalt »Wohnraumversorgung Berlin« regelmäßig zu kontrollieren.
  2. Das Wohnraumversorgungsgesetz Berlin ist um konkrete Bestimmungen hinsichtlich Rechten, Pflichten sowie Wahlverfahren der Mieterbeiräte zu ergänzen. Auch das Verhältnis der (quartiersbezogenen) Mieterbeiräte zu den (auf Ebene des Gesamtunternehmens angesiedelten) Mieterräten ist dabei gesetzlich zu definieren. Insbesondere sind die folgenden Regelungen zu ergänzen:
    1. Zur Sicherung der Mitbestimmung der Mieter*innen sollen die LWU in allen Quartieren die Einsetzung von Mieterbeiräten unterstützen. Dabei sind auch geeignete Regelungen zur Sicherung der demokratischen Mitbestimmung von Mieter*innen im Streubestand umzusetzen.
    2. Die Unabhängigkeit der Mieterbeiräte ist mittels einer ausreichenden finanziellen Unterstützung und fachlichen Anleitung durch die »Wohnraumversorgung Berlin« sicherzustellen.
    3. Der Wahlaufruf zu den Mieterbeiräten erfolgt – in Abstimmung mit dem jeweiligen Mieterrat und den Unternehmen – durch die amtierenden Mieterbeiräte. Die Unternehmen unterstützen die Mieterbeiräte bei der Durchführung von Wahlen sowie bei der Gewinnung von Mieter*innen für die Kandidatur zur Wahl.
    4. Die Mieterbeiräte berichten mindestens einmal im Jahr über ihre Arbeit und bevorstehenden Aufgaben des kommenden Jahres und berufen eine entsprechende Versammlung der Mieter*innen ein.
    5. Die Mieterbeiräte wirken im Interesse der Mieterschaft aktiv auf eine Zusammenarbeit mit den Mieterräten hin und setzen sich für einen regelmäßigen Meinungs- und Informationsaustausch ein.
    6. Zur besseren Verknüpfung der Mieter*innen-Organe auf den verschiedenen Ebenen sollte die Zusammensetzung der Mieterräte zukünftig einen angemessenen Anteil von Mitgliedern aus den Mieterbeiräten enthalten.
    7. Die Einhaltung der entsprechenden Regelungen des Wohnraumversorgungsgesetzes ist durch die »Wohnraumversorgung Berlin« zu kontrollieren.