Keine Zerschlagung der S-Bahn

Beschluss 15 / 3 / 7


Um künftig auf Ausschreibungen des S-Bahn-Betriebs verzichten zu können, werden die LINKEN-Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus aufgefordert, in der Koalition auf eine Bundesratsinitiative hinzuwirken, mit dem Ziel das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dahingehend zu ändern, dass eine Direktvergabe von Verkehrsleistungen in besonderen Netzen gemäß Art. 5 Abs. 4a der EU-Verordnung 1370/2007 zukünftig möglich wird. Diese Gesetzesänderung stellt die Grundlage dar, den S-Bahn-Betrieb künftig ohne Ausschreibungen direkt an die S-Bahn Berlin GmbH übertragen zu können.

Gegenwärtig erzwingt das GWB noch eine Ausschreibung. DIE LINKE. Berlin bleibt dabei aber auch unter diesen Bedingungen dabei: Wir wollen einen S-Bahn-Betrieb aus einer Hand. Die bereits in der Vergangenheit getroffene Entscheidung, die jetzt anstehende Vergabe auf mehrere Lose für unterschiedliche Strecken aufzuteilen und getrennt für Betrieb und Instandhaltung vorzunehmen, lehnen wir ab. Kurzfristig sind bei der jetzt anstehenden Ausschreibung folgende Kriterien unverzichtbar:

  • Eine Loslimitierung bleibt ausgeschlossen, stattdessen muss die Ausschreibung – so wie aktuell vorgesehen – ein Gesamtangebot für beide Teilnetze und für das gesamte Leistungsspektrum Fahrzeugbeschaffung, Instandhaltung und Betrieb ermöglichen.
  • Die Vergabekriterien und deren Wertigkeit müssen vor dem Vergabeverfahren feststehen (Soziales wie Schwerbeschädigtenqoute, Anzahl Ausbildungsplätze, ökologische Aspekte, Wirtschaftlichkeit, usw.).
  • Für die Stabilität und Sicherheit des Bahn-Verkehrs in Berlin ist bei der Vergabe unabdingbar, dass ein realistisches Betriebs- und Störungenskonzept vorliegt, das nachweisbar ausschließt, dass es zu möglichen Schnittstellenproblemen kommen kann.
  • Die Fahrzeuganforderungen müssen es ermöglichen, dass auch für das Teilnetz Ring konzipierte Fahrzeuge einsetzbar sind. Die neu zu beschaffenden Fahrzeuge gehen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist in das Eigentum des Landes über.
  • Die indirekte Subventionierung neuer Bewerber, etwa durch den Bau von Betriebswerkstätten auf Landeskosten, ist auszuschließen. Im Rahmen der Abstimmung mit dem Land Brandenburg ist zu prüfen, ob die angedachte obligatorische Verpflichtung aller Bewerber auf einen neuen Werkstattort gestrichen werden kann.
  • Dienstleistungen (z.B. Fahrgastinformation, Kundendialog, usw.), welche nicht konkret in den Fachlosen Instandhaltung bzw. Betrieb wiederzufinden sind, müssen diesen explizit zugeordnet werden.
  • Die Beschäftigungssicherung muss für alle Beschäftigte der S-Bahn-GmbH zu den gegenwärtigen tariflichen Bedingungen einschließlich künftiger Dynamisierungen festgeschrieben werden.
  • Das Ergebnis der Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Abgeordnetenhauses.

DIE LINKE. Berlin setzt sich weiter dafür ein, dass die S-Bahn-Berlin perspektivisch von einem kommunalen, am Gemeinwohl orientierten Unternehmen betrieben wird. Der Aufbau eines kommunalen Fahrzeugsparks ist dazu ein erster Schritt.