Anforderungen an LINKE-Wahlbewerber*innen 2021

Beschluss 3 / 4 / 7


DIE LINKE. Berlin tritt bei den bevorstehenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen 2021 flächendeckend mit Kandidat*innen an, die für die Politik der Partei DIE LINKE in der Öffentlichkeit einstehen und durch ihre politische Arbeit oder ihr öffentliches Wirken in unserer Partei verwurzelt sind. Kandidat*innen sind als Mitglieder dem Erfurter Programm sowie dem Wahlprogramm der Landespartei und auf Bezirksebene den bezirklichen Wahlprogrammen verpflichtet; als Nichtmitglieder stehen sie den im Erfurter Programm verankerten Grundsätzen nahe und kandidieren auf der Grundlage des Landes- oder Bezirkswahlprogramms. DIE LINKE. Berlin setzt sich für einen fairen, transparenten und solidarischen innerparteilichen Umgang mit allen Bewerberinnen und Bewerbern für Wahlkreise und Listen ein und verpflichtet sich zu Solidarität und Rückhalt gegenüber ihren Wahlbewerber*innen.

  1. Bei der Nominierung unserer Wahlvorschläge und Wahlkreisbewerbungen werden wir unseren Personalentscheidungen folgende Eigenschaften bei den Kandidierenden zugrunde legen:
  • Aktive Vertretung der LINKE-Programmatik und Beachtung von Wahlstrategie und Wahlprogramm des Landesverbandes,
  • Beachtung von Beschlüssen des Landesparteitags und der bezirklichen Haupt- bzw. Mitgliederversammlungen,
  • Politische und fachliche Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit und Integrität,
  • Teamfähigkeit und Bereitschaft, sich in die Arbeit der Landespartei, der Parteibasis und der Fraktionen einzubringen sowie auf Anliegen, Fragen und Meinungen der Bürgerinnen und Bürger einzugehen
  • Offenlegung der politischen Biografie gemäß den Beschlüssen der Partei,
  • Führung des Wahlkampfes mit vollem Engagement und in enger Abstimmung mit den Wahlkampfstrukturen auf Grundlage der beschlossenen Wahlstrategie,
  • Gesellschaftszugewandter Einsatz, aktive Beteiligung an den Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Wahlkampfes,
  • Wahrnehmung von Beratungs-, Qualifikations- und Trainingsangeboten organisatorischer und inhaltlicher Art,
  • Zahlung des satzungsmäßigen Beitrags durch Parteimitglieder anhand der Beitragstabelle,
  • Bereitschaft bzw. Beleg der vollständigen Erfüllung der Mandatsträgerbeitragspflichten gemäß den Beschlüssen des Landesparteitags.
  1. Allen Wahlbewerber*innen für das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen erhalten durch DIE LINKE. Berlin
    • Unterstützung bei Wahlkampfaktivitäten und Materialien für den Wahlkampf,
    • Angebote der Qualifizierung, des Trainings und der Beratung für Wahlkampf und Mandatsausübung.
  2. DIE LINKE. Berlin erwartet von allen gewählten Abgeordneten
    • die Bereitschaft, in Absprache mit der Landespartei, zur stadtweiten Präsenz und Betreuung auch außerhalb des eigenen Wahlkreises aktiv zu werden und bei Notwendigkeit in Abstimmung mit dem Landesvorstand ein Wahlkreisbüro außerhalb des eigenen Wahlkreises zu eröffnen,
    • eine existenzsichernde Bezahlung ihrer Beschäftigten,
    • ihre Nebentätigkeiten, Einkünfte und Spenden an Vereine und Verbände vollständig transparent zu machen,
    • über die Zahl, das Stundenvolumen und die Bezahlung ihrer Mitarbeiter*innen und über die Verwendung von Mitteln für Abgeordnetenbüros aus der ihnen zur Verfügung stehenden Pauschale unter Beachtung der datenschutz- und beschäftigtenschutzrechtlichen Regelungen in geeigneter Weise Transparenz herzustellen,
    • die Zustimmung, dass über die Erfüllung der Pflichten zur Zahlung von Mandatsträgerbeiträgen durch den Landesverband Transparenz hergestellt wird,
    • dass sie dem Verein »Abgeordnetengemeinschaft DIE LINKE. Berlin« beitreten, damit eine betriebsratsfähige Organisationseinheit der Abgeordneten den Mitarbeitenden die Bildung eines Betriebsrats ermöglicht,
    • dass sie dem »Verein der Abgeordnetenhausfraktion DIE LINKE. Berlin« beitreten,
    • im Falle der Ernennung als Senatorin oder Senator auf ein Abgeordnetenmandat zu verzichten, dass sie ihre Bürger*innenbüros barrierefrei einrichten und gestalten.
  1. Die Bezirksverbände werden gebeten, im Rahmen dieses Beschlusses geeignete Regeln für die bezirklichen Mandatsträger*innen zu beschließen. Sollten Mandatstragende nach der Wahl in ihrer Ausübung der Mandate von diesen Erwartungen abweichen, ist von den Vorständen der jeweiligen Ebene das Gespräch mit den Mandatstragenden zu suchen. Es gilt, individuell die Probleme zu erörtern und gemeinsam im Dialog zu lösen. Mit den Bewerberinnen und Bewerbern für Kandidaturen werden schriftliche Vereinbarungen über ihre Bereitschaft getroffen, die genannten Kriterien anzuerkennen und zu erfüllen.
  2. Alle Kandidatinnen und Kandidaten für Mandate im Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen werden gebeten, der parteiinternen Offenlegung ihrer geleisteten Beitrags- und Mandatsträgerzahlungen zuzustimmen.