Antifaschismus ist gemeinnützig!
Beschluss 14 / 4 / 7
Den Kampf um die Gemeinnützigkeit der Bundesvereinigung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V. muss endlich durch eine Änderung der Bundesgesetzgebung beendet werden.
Der Landesvorstand, die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus sowie die Bundestagsabgeordneten der LINKEN werden aufgefordert den Skandal der drohenden Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Bundesvereinigung der VVN-BdA e.V. durch das Berliner Finanzamt für Körperschaften I im November 2019 durch Gesetzesinitiativen im Berliner Senat, dem Berliner Abgeordnetenhaus und im Deutschen Bundestages zur Änderung des § 51 Abs. 3 Abgabenordnung zu verhindern.
Wir fordern, dass die Causa von unseren Abgeordneten in Bund und Land auch auf parlamentarischer Ebene behandelt wird. Es sind sofort Gespräche mit den Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Hinblick auf eine entsprechende Bundesratsinitiative anzubahnen. Am Ende sollte eine Gesetzesänderung stehen, die auch im Koalitionsausschuss thematisiert werden soll.
Alle Gliederungen der Berliner Partei sind darüber hinaus aufgefordert sich öffentlichkeitswirksam dafür einzusetzen.