Den Umbau der landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) in Richtung Gemeinwohlorientierung fortsetzen – soziale Wohnraumversorgung stärken!

Beschluss 10 / 4 / 7


DIE LINKE unterstützt die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen geplante Präzisierung der Aufgaben der landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU), die sich u.a. in der bevorstehenden Novellierung der geltenden »Kooperationsvereinbarung mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften Berlins« geltend machen.

Im Vordergrund müssen dabei stehen:

  • deutliche Erhöhung der WBS-Quote im Neubau, durch Erhöhung der geltenden Quote von 50% neu gebauten Sozialwohnungen bis 140% Bundeseinkommensgrenze (»1. Förderstufe«) sowie – zusätzlich zur 1. Förderstufe – durch den Ausbau der »2. Förderstufe« für Netto-Haushalts-Einkommen bis zu 180% der Bundeseinkommensgrenze
  • Anhebung der geltenden 60% WBS-Belegung bei Wiedervermietung im Bestand
  • Beibehaltung der durchschnittlich 10,- €/m² LWU-Neubau-Kaltmiete und Kappung der Höchstmiete bei Neubau auf 12 €/m²
  • Verbesserung der Bemessung der Härtefallberechtigung von Nettokalt- auf Bruttowarmmiete
  • qualitative Verbesserung der Beteiligungsrechte der Mieter*innen, insbesondere bei Modernisierungen
  • Sollten die aktuellen Überschüsse der LWU durch neue soziale Auflagen oder Mindereinnahmen nicht ausreichen, müssen Mittel aus dem Wohnungsbau-Förderfonds sowie Eigenkapitalzuschüsse aus Landesmitteln zum Ausgleich herangezogen werden.