Dass die Menschen diese Stadt politisch mitgestalten können

Michael Efler

Wortmeldung von Michael Efler

[ Manuskript ]

Liebe GUG,

wir sind 2016 mit dem zentralen Leitspruch »Die Stadt gehört euch« in den Wahlkampf gezogen. Das gilt natürlich für die soziale Frage, für Teilhabe am kulturellen Leben, für Rechte Geflüchteter und viel mehr. Und es gilt auch für den Anspruch, dass die Menschen diese Stadt politisch mitgestalten können. Wir haben versprochen, die Regeln der direkten Demokratie zu verbessern und wir sind kurz davor zu liefern.

Im Juni hat die Koalition einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abstimmungsgesetzes ins AGH eingebracht. Dieser Entwurf schöpft die Möglichkeiten, was auf Gesetzesebene an Erleichterungen erreicht werden kann, weitgehend aus.  Ich will hier nur auf zwei Punkte eingehen:

Der erste Punkt klingt und ist relativ banal, hat aber in der Praxis enorme Auswirkungen. Wir legen erstmals Fristen für den Senat für die Kostenschätzung und für die Zulässigkeitsprüfung fest. Warum ist das wichtig? – Ganz einfach, das habe ich auch schon häufiger öffentlich erklärt: Es ist nicht angemessen, dass teilweise monatelang, teilweise über ein Jahr lang Volksbegehren geprüft und einfach nicht entschieden werden. Das ist unerträglich und noch nie hat sich ein Berliner Innensenator für diese Prüfungen so lange Zeit gelassen wie der jetzige Amtsinhaber. Das bekannteste Beispiel ist sicherlich das Volksbegehren Deutsche Wohnen und Co. Enteignen, aber es gibt noch einige weitere, z.B. das Volksbegehren für ein Transparenzgesetz, das wir als Partei auch unterstützen. Wir wollen faire Regeln für alle und werden mit der Endlosprüfung und dem Leerlaufenlassen von Volksbegehren Schluss machen.

Der zweite Punkt, der ebenfalls äußerst praxisrelevant ist: Wir werden eine gesetzliche Bestimmung vornehmen, wonach Volksabstimmungen grundsätzlich mit Wahlen zusammengelegt werden, wie wir es übrigens bei Tegel bereits gemacht haben. In Zukunft wird eine Abstimmung immer, wenn innerhalb von acht Monaten nach einem Volksbegehren eine Wahl stattfindet, entsprechend mit der Wahl gekoppelt. Das ist wichtig für eine entsprechend hohe Beteiligung und, um die Zustimmungsquoren zu überspringen. Als ehemalige Vertrauensperson des Energietisch-Volksbegehrens weiß ich ganz genau, was es bedeutet, wenn der Senat entscheidet, dass ein Volksentscheid nicht an einem Wahltag stattfindet. Das ist eine Katastrophe, das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Demokratinnen und Demokraten. Das werden wir entsprechend ändern.

Wir werden jetzt wohl noch in paar kleinere Punkte ändern und dann sollte einer baldigen Verabschiedung eigentlich nichts mehr im Wege stehen.

Das muss es dann aber noch nicht gewesen sein mit Verbesserungen direkter Demokratie. Wir wollen nach dem Vorbild des Landes Bremen ein Privatisierungsreferendum. Das bedeutet, dass ein Verkauf öffentlicher Unternehmen nur mit Zustimmung in einem Volksentscheid möglich ist. Wir sind in einer Rezession, Teile der Opposition fordern bereits z.B. die Privatisierung des Flughafens und wir werden auch nicht ewig regieren. Daher braucht es einen Schutzschirm für xi Daseinsvorsorge und der kann mit einer solche Regelung aufgespannt werden. Dafür muss allerdings die  Berliner Verfassung geändert werden, wofür R2G nicht alleine die nötige 2/3-Mehrheit hat. Wir werden daher auf die Opposition – Ausnahme natürlich AFD – zugehen und für diese Anliegen werben. Dass das klappt, kann ich nicht versprechen, aber ich kann versprechen, dass wir alles in unserer »Macht« stehende dafür tun.

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