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Änderung der Landesfinanzordnung Die Linke Berlin

Beschluss 02 / 3 / 10

§ 5 Absatz 3 wird geändert:
 
Alt: In Abstimmung mit den Bezirksvorständen wird im Finanzierungsmodell eine einheitliche Abführungssumme für Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen der Bezirke an den Landesvorstand festgelegt. Beitragsmehreinnahmen der Bezirke verbleiben zu zwei Dritteln im jeweiligen Bezirksverband und werden zu einem Drittel an den Landesvorstand abgeführt.
 
Neu: In Abstimmung mit den Bezirksvorständen werden im Finanzierungsmodell Abführungssummen für Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen der Bezirke an den Landesvorstand festgelegt. Beitragsmehreinnahmen der Bezirke verbleiben zu zwei Dritteln im jeweiligen Bezirksverband und werden zu einem Drittel an den Landesvorstand abgeführt.

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