Jugendpolitische*r Sprecher*in in die Satzung
Beschluss 16 / 1 / 9
Die Satzung von DIE LINKE. Berlin wird wie folgt geändert:
§ 20 Abs. 1
Der Landesvorstand (Gesamtvorstand) besteht aus mindestens 16, maximal 20 vom Landesparteitag zu wählenden Mitgliedern, darunter die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes.
wird ersetzt durch:
Der Landesvorstand (Gesamtvorstand) besteht aus mindestens 16, maximal 20 vom Landesparteitag zu wählenden Mitgliedern, darunter die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes und eine jugendpolitische Sprecherin oder ein jugendpolitischer Sprecher.
