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Jugendpolitische*r Sprecher*in in die Satzung

Beschluss 16 / 1 / 9

Die Satzung von DIE LINKE. Berlin wird wie folgt geändert:

§ 20 Abs. 1

Der Landesvorstand (Gesamtvorstand) besteht aus mindestens 16, maximal 20 vom Landesparteitag zu wählenden Mitgliedern, darunter die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes.

wird ersetzt durch:

Der Landesvorstand (Gesamtvorstand) besteht aus mindestens 16, maximal 20 vom Landesparteitag zu wählenden Mitgliedern, darunter die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes und eine jugendpolitische Sprecherin oder ein jugendpolitischer Sprecher.

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