Zum Hauptinhalt springen

Klarstellung der Antragsfristen in der Geschäftsordnung des 10. Landesparteitags

Beschluss 1 / 2 / 10

Zur Klarstellung der Antragsfristen werden folgende Ergänzungen in der Geschäftsordnung vorgenommen:

Zeile 87-89:

13. Antragsschluss für auf einer ordentlichen Tagung des LPT zu behandelnde Anträge ist 4 Wochen zum in der Einladung benannten Zeitpunkt des Tagungsbeginns vor einer Tagung des LPT. Anträge von grundsätzlicher Bedeutung (z.B. Satzungsänderungen) sind bis spätestens sechs Wochen zum in der Einladung benannten Zeitpunkt des Tagungsbeginns vor der Tagung des LPT parteiöffentlich (Internetseite des Landesverbandes) zu publizieren.

Zeile 95-96:

14. Antragsschluss für auf einer außerordentlichen Tagung des LPT zu behandelnde Anträge ist 3 Tage zum in der Einladung benannten Zeitpunkt des Tagungsbeginns vor einer außerordentlichen Tagung des LPT.

Zeile 113-116:

17. Nach Antragsschluss können nur noch Dringlichkeitsanträge oder Initiativanträge (Anträge aus der Mitte des Parteitages) in die Tagung des LPT eingebracht werden. Dringlichkeitsanträge sind spätestens drei Tage um in der Einladung benannten Zeitpunkt des Tagungsbeginns vor Beginn der Tagung des Landesparteitages einzureichen. 

Zurück zum Kopf der Seite