Mandatsträger*innenvereinbarung für die Wahl 2026
Beschluss 4 / 2 / 10
Die Linke Berlin erwartet von allen Bewerber*innen für ein Mandat für Die Linke für das Berliner Abgeordnetenhaus und für die Bezirksverordnetenversammlungen sowie von allen Personen, die auf Vorschlag der Partei Die Linke ein Amt in einer Landesregierung oder einem Bezirksamt übernehmen, dass sie sich zu nachstehenden Grundsätzen bekennen und sich gegenüber dem Landesverband politisch und materiell verpflichten.
Bekenntnis zu Grundsätzen der Partei Die Linke
Alle Bewerber*innen, die Mitglied der Partei Die Linke sind, verpflichten sich, sich als Mitglieder an das Grundsatzprogramm („Erfurter Programm“) der Partei Die Linke sowie das Wahlprogramm der Landespartei und auf Bezirksebene auf die bezirklichen Wahlprogramme zu halten; alle Bewerber*innen, die noch nicht Mitglied der Partei Die Linke sind, stehen den im Erfurter Programm verankerten Grundsätzen nahe und kandidieren auf der Grundlage des Landes- respektive des Bezirkswahlprogramms. Sie verpflichten sich ebenfalls, sich an die Programme und Beschlüsse der Partei Die Linke zu halten
Alle Bewerber*innen verpflichten sich, die Programmatik der Partei sowie Wahlprogramm und Wahlstrategie auf Landes- respektive Bezirksebene aktiv zu vertreten.
Alle Bewerber*innen erkennen das politische Primat der Partei an und sichern zu, ihr politisches Handeln, insbesondere im Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen, an den demokratisch gefasster Beschlüsse der Partei (u.a. Mitgliederentscheide, Landesparteitags- und Landesvorstandsbeschlüsse) auszurichten.
Alle Bewerber*innen bekennen sich zur ehrenamtlichen Mitarbeit beim Aufbau und der Weiterentwicklung der Partei Die Linke.
Niederlegung des Mandats
Alle Bewerber*innen sichern zu, bei Übernahme eines Regierungsamtes oder Parteiaustritt das Mandat niederzulegen.
Materielle Verpflichtungen gegenüber der Partei Die Linke
Alle Bewerber*innen verpflichten sich, statutenkonform ihren Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Alle Bewerber*innen verpflichten sich, ihren Mandatsträger*innenbeitrag vollumfänglich und pünktlich zu zahlen. Maßgeblich für die Höhe der Mandatsträger*innenbeiträge ist die nachstehende „Tabelle für Mandatsträger*innenbeiträge“ sowie die dazugehörigen weiterführenden Regelungen. Diese Verpflichtung besteht für die Dauer der Wahrnehmung des Mandats und unabhängig von einer Mitgliedschaft in der Partei. Allen Bewerber*innen ist bewusst, dass sich aus einer Nichtzahlung zivilrechtliche Ansprüche der Partei ergeben, die gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt werden. Alle Bewerber*innen stimmen der parteiinternen Offenlegung ihrer geleisteten Mitglieds- und Mandatsträger*innenbeiträge zu.
Die Bewerber*innen verpflichten sich beim Einzug in das Abgeordnetenhaus, ihr Gehalt zu deckeln, um Menschen in Not zu helfen und politische Initiativen zu fördern. Dieser Gehaltsdeckel orientiert sich am durchschnittlichen Nettoeinkommen von Lehrer*innen in Berlin.[1]
Die Bewerber*innen für das Berliner Abgeordnetenhaus verpflichten sich, monatlich mindestens 300 Euro in einen Solidaritätsfonds einzuzahlen. Die Bewerber*innen sichern zu, mit den Geldern aus dem Solidaritätsfonds, im Rahmen von „Die Linke hilft“ Menschen in Not sowie Vereinen und Trägern in ihrem Wahlkreis finanziell zu helfen. Die Bewerber*innen verpflichten sich zudem, über die Verwendung der Mittel aus dem Solidaritätsfonds gegenüber dem Landesvorstand und dem jeweiligen Bezirksvorstand in geeigneter Weise Rechenschaft abzulegen. Nicht verwendete Mittel aus dem Solidaritätsfonds werden mit dem Ende der Legislatur an den Landesverband gespendet.
Alle Bewerber*innen für das Berliner Abgeordnetenhaus erklären sich bereit, über ihren Umgang mit der nicht steuerpflichtigen Kostenpauschale gegenüber dem Landesvorstand und dem jeweiligen Bezirksvorstand regelmäßig Rechenschaft abzulegen.
Alle Bewerber*innen für das Berliner Abgeordnetenhaus und für die Bezirksverordnetenversammlungen sagen zu, ihre Mitarbeiter*innen bei der Bildung von Betriebsräten zu unterstützen und entsprechende Tarifverträge zu unterstützen. Die Bewerber*innen für das Abgeordnetenhaus sagen zu, ihre Mitarbeiter*innen möglichst nah an den Obergrenzen der Richtlinien des Präsidiums für den Ersatz von Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mitglieder des Abgeordnetenhauses nach §7 Abs. 3 LAbgG zu entlohnen.
Alle Bewerber*innen für das Berliner Abgeordnetenhaus und für die Bezirksverordnetenversammlungen sagen zu, Beschäftigte bei der Bildung von Betriebsräten zu unterstützen und existierende Betriebsräte anzuerkennen. Sie bekennen sich dazu, ihre Mitarbeiter*innen angelehnt an einschlägige Tarifverträge zu beschäftigten und zu entlohnen.
Alle Bewerber*innen willigen ein, über Nebentätigkeiten und -einkünfte vollständige Transparenz herzustellen.
Alle Bewerber*innen für das Berliner Abgeordnetenhauserklären sich bereit, einen Beitrag zur stadtweiten Präsenz der Partei Die Linke zu leisten und die Einrichtung von Wahlkreisbüros mit dem jeweiligen Bezirksvorstand und dem Landesvorstand abzustimmen.
Auch Bezirksamts- und Regierungsmitglieder (Staatssekretär*innen, Senator*innen, Regierende Bürgermeister*in) verpflichten sich, bei Antritt eines Amtes einen zusätzlichen Beitrag zu leisten, um Menschen in Not zu helfen und politische Initiativen zu fördern. So zahlen Bezirksamtsmitglieder 400 Euro, Staatsekretär*innen 500 Euro, Senator*innen 700 Euro und der/die Regierende Bürgermeister*in 700 Euro. Die abzugebenden Beiträge steigen dabei progressiv entsprechend des Einkommens an. Die Bezirksamts- und Regierungsmitglieder spenden für lokale Solidaritätsfonds, den Verein der Abgeordnetenhausfraktion Die Linke Berlin oder direkt an die Partei Die Linke.
Alle Bewerber*innen verpflichten sich, ihre Einkünfte mindestens parteiöffentlich an Bezirks- und Landesvorstand, besser noch öffentlich (zum Beispiel über eine eigene Website) transparent zu machen.
Tabelle der Mandatsträger*innenbeiträge und weiterführende Regelungen:
| Bezirksverordnete*r | 25% |
| Fraktionsvorsitzende*r BVV-Fraktion | 25% |
| Stellv. BVV-Vorsteher*in | 25% |
| BVV-Vorsteher*in | 25% |
| Bezirksstadträt*in | 15% |
| Stellv. Bezirksbürgermeister*in | 15% |
| Bezirksbürgermeister*in | 15% |
| Mitglied des Abgeordnetenhauses (MdA) | 15% |
| Vorsitzende*r AGH-Fraktion | 15% |
| Parlamentarische Geschäftsführer*in | 15% |
| Vizepräsident*in AGH | 15% |
| Präsident*in AGH | 15% |
| Staatssekretär*in | 15% |
| Senator*in | 15% |
| Bürgermeister*in | 15% |
| Regierende*r Bürgermeister*in | 15% |
Der Prozentsatz bei den Mandatsträger*innenbeiträgen bezieht sich auf die monatlichen Aufwandsentschädigungen, Diäten und Bruttogehälter.
Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie Regierungs- und Bezirksamtsmitglieder können auf Antrag bei der/dem Landesschatzmeister*in eine Reduktion von 200 Euro pro unterhaltspflichtigem Kind erhalten, insgesamt maximal 500 Euro.
Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung können auf Antrag bei der/dem Schatzmeister*in des Bezirksvorstands eine Reduktion von 50 Euro beantragen, wenn sie eines oder mehrere unterhaltspflichtige Kinder haben.
Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie Regierungs- und Bezirksamtsmitglieder können auf Antrag bei der/dem Landesschatzmeister*in eine Reduktion von 200 Euro pro pflegebedürftigem Angehörigem erhalten, insgesamt maximal 500 Euro.
Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung können auf Antrag bei der/dem Schatzmeister*in des Bezirksvorstands eine Reduktion von 50 Euro beantragen, wenn sie einen oder mehrere pflegebedürftige Angehörige haben.
Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung und des Abgeordnetenhauses sowie Regierungs- und Bezirksamtsmitglieder können im Fall sozialer oder anderer außergewöhnliche Härten diese gegenüber der/dem Schatzmeister*in anzeigen. Der Beschluss über eine Beitragsreduzierung/-befreiung obliegt dem verantwortlichen Vorstand auf Empfehlung der/des Schatzmeister*in. Auf Beschluss des Landes- bzw. Bezirksvorstands kann ein*e Mandatsträger*in vom Mandatsträger*innenbeitrag beziehungsweise einem Teilbetrag befreit werden. Die Reduzierung respektive Befreiung gilt maximal für die Dauer eines Härtefalls. Diese ist nach Möglichkeit vorab anzuzeigen.
Es gelten folgende Minderungstatbestände für Bezirksverordnete mit geringem Einkommen:
- Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII beträgt der abzuführende Mandatsträger*innenbetrag 20 Euro monatlich.
- Der Mandatsträgerbeitrag für Studierende, Schüler*innen und Auszubildende beträgt die Hälfte des regulären Mandatsträger*innenbeitrags einer/eines Bezirksverordneten. Bei Funktionszulagen erhöht sich der jeweils abzuführende Mandatsträger*innenbeitrag entsprechend.
- Der Mandatsträger*innenbeitrag für Empfänger*innen von Wohngeld beträgt die Hälfte des regulären Mandatsträger*innenbeitrags einer/eines Bezirksverordneten. Bei Funktionszulagen erhöht sich der jeweils abzuführende Mandatsträger*innenbeitrag entsprechend.
- Für Bezirksverordnete, die einen Freiwilligendienst ableisten, beträgt der Mandatsträger*innenbeitrag monatlich 20 Euro.
Vom Dienst freigestellte Bezirksamtsmitglieder zahlen den Mandatsträger*innenbeitrag analog zu regulären Bezirksamtsmitgliedern für die Dauer der Legislatur weiter.
Ehemalige Mandatsträger*innen und Inhaber*innen von öffentlichen (Wahl)Ämtern, die Übergangsgelder erhalten, zahlen für die Dauer dieses Bezugs einen Mandatsträger*innenbeitrag. Die Höhe dieses Beitrags wird im Einvernehmen mit der/dem Schatzmeister*in im Landesverband respektive im Bezirksverband festgelegt.
Mitgliedern der Partei Die Linke, die auf Vorschlag der Partei oder aufgrund einer Funktion, die sie für die Partei ausüben, in Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräte gewählt oder entsandt worden sind, zahlen einen Sonderbeitrag auf die aus dieser Funktion bezogenen Gelder. Die Höhe dieser Sonderzahlung wird im Einvernehmen mit der/dem Schatzmeister*in im Landesverband respektive im Bezirksverband festgelegt. Die Mitgliedschaft in einem Aufsichts-, Verwaltungs- und Beirat ist dem entsprechenden Vorstand anzuzeigen
Im Falle besonderer Umstände, beispielsweise bei Vorliegen von vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten, bei besonderen sozialen oder familiären Belastungen oder unvorhergesehener Veränderungen der Lebensumstände mit besonderer finanzieller Belastung, können sich die Mandatsträger*innen vertrauensvoll an den/die Schatzmeister*in im Landesverband oder im Bezirksverband wenden. Das Ziel ist es, gemeinschaftlich eine einvernehmliche Lösung für diese besondere Situation zu finden.
Sofern wesentliche Veränderungen in der Entwicklung von Entschädigungen und Besoldungen auftreten, werden die vorgenannten Empfehlungen durch den Landesvorstand unter Einbeziehung der Bezirksvorstände auf ihren Veränderungsbedarf hin geprüft.
Umsetzung dieser Vereinbarung
Die Linke Berlin erwartet von allen Bewerber*innen für einen Direktwahlkreis oder einen Listenplatz für die Wahlen 2026 für Die Linke, dass sie vor ihrer Nominierung auf Landes- oder Bezirksebene Bekenntnis und Selbstverpflichtung per Unterschrift dokumentieren.
Die Linke Berlin fordert Landesvorstand und Bezirksvorstände auf, die Einhaltung dieses Verfahren sicherzustellen und die entsprechenden Aufstellungsversammlungen vor Eintritt in den Wahlgang zu informieren, sollte ein*e Bewerber*in keine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet haben.
Sollten Mandatsträger*innen nach der Wahl in ihrer Ausübung der Mandate die aufgeführten Pflichten gegenüber der Partei verletzten, sind die Vorstände der jeweiligen Ebene angehalten, das Gespräch mit ihnen zu suchen. Es gilt, individuell die Probleme zu erörtern und gemeinsam im Dialog zu lösen.
Bei fortgesetzter Nichterfüllung der Verpflichtungen gegenüber der Partei sind die Landes- respektive Bezirksvorstände angehalten, Landesparteitag respektive Mitgliederversammlung oder Hauptversammlung über die Pflichtverletzung zu informieren und Vorschläge für den Umgang damit zu unterbreiten.
