Neutralitätsgesetz abschaffen – Diskriminierung beenden!
Beschluss 10 / 1 / 10
Das Neutralitätsgesetz verbietet Lehrkräften und Lehramtsbewerber*innen an öffentlichen Schulen, Rechtsreferendar*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen sowie Polizei- und Justizvollzugsbeamt*innen und Anwärter*innen das Tragen religiöser Symbole und Bekleidung. Begründet wird das mit der Neutralitätspflicht des Staates. Für uns Linke ist die Neutralität staatlicher Einrichtungen weiterhin eine wichtige Errungenschaft. Diese wird allerdings, anders als beispielsweise durch ein Kruzifix an der Klassenwand, nicht durch das bloße Tragen eines religiösen Kleidungsstückes oder Symbols, das erkennbar der individuellen persönlichen Religionsausübung dient und keine Identifikation des Staates mit einer bestimmten Religion bedeutet, in Frage gestellt. Das eine im Staatsdienst tätige Person, ihre Funktion dafür nutzt, zu indoktrinieren, muss verhindert werden. Das steht aber nicht im Zusammenhang mit dem Tragen eines religiösen Kleidungsstücks. Ob Jemand durch sein Verhalten die nötige Neutralität verletzt, hat nichts damit zu tun, ob sie ein religiöses Kleidungsstück als Teil der Ausübung eigener Religionsfreiheit trägt.
Defacto hat sich das Neutralitätsgesetz zu einer Zugangsbarriere für kopftuchtragende Frauen zum öffentlichen Dienst entwickelt. Ihnen werden Berufsoptionen trotz fachlicher Eignung genommen. Im Bereich der Schulen wird das gesetzlich noch bestehende - aber von Gerichten als verfassungswidrig bewertete - Kopftuchverbot zwar nicht mehr umgesetzt, in allen anderen im Neutralitätsgesetz erwähnten Bereichen aber schon.
Einer Frau, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt, kann nicht unterstellt werden, dass sie indoktriniert. Eine solche Annahme würde einen Generalverdacht bedeuten und ist diskriminierend.
Für uns als Linke steht aber im Zentrum unseres politischen Handelns das Ziel einer diskriminierungsfreien Gesellschaft, in der jeder Mensch dieselben Rechte und Chancen hat. Dazu gehört auch die Selbstbestimmung der Frau, weswegen wir uns gegen den Zwang zur religiösen Bekleidung, sowie gegen den Zwang, das Kopftuch abzulegen, stellen.
Dementsprechend heißt es im Landesvorstandsbeschluss vom 11. Dezember 2019:
„Die tatsächliche Wirkung des Neutralitätsgesetzes besteht daher weniger in der Verhinderung religiöser Beeinflussung, sondern vielmehr in einer Verdrängung der Frauen aus dem öffentlichen Leben. Durch das allgemeine Verbot in Bezug auf das Tragen religiöser Symbole und religiös geprägter Bekleidungsstücke werden faktisch vor allem muslimische Frauen von der qualifizierten Tätigkeit als Pädagoginnen ferngehalten. Sie trifft die diskriminierende Wirkung des Neutralitätsgesetzes. Dies kann jedoch aus linker Perspektive, die immer auch die Gleichberechtigung von Frauen beinhaltet, nicht richtig sein. Entscheidend für Die Linke Berlin ist die Qualifikation der Frauen und nicht ihre Religionszugehörigkeit. Deshalb setzen wir uns für gleiche Chancen von Frauen beim Zugang zu Berufen des öffentlichen Dienstes bei gleichzeitiger Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit ein.“
Diese Argumentation gilt für alle Berufe im öffentlichen Dienst und bedeutet in der Konsequenz, dass das Bekleidungsverbot für den gesamten öffentlichen Dienst entfallen sollte. Neutralität im Öffentlichen Dienst bedeutet, gerade in einer Einwanderungsgesellschaft wie Berlin und Deutschland es sind, dass sich die Vielfalt der Gesellschaft überall, auch im Öffentlichen Dienst abbilden muss. Nur so werden alle Menschen repräsentiert und können teilhaben.
Die Linke Berlin setzt sich daher für die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes ein. Der Landesparteitag fordert dementsprechend die Mitglieder der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus auf, sich dafür einzusetzen.
