Sicherheit sozial gestalten – Überwachungsgesetze ablehnen, Grundrechte schützen!
Beschluss 14 / 2 / 10
Die Berliner Regierungskoalition aus CDU und SPD plant mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) eine umfassende Ausweitung polizeilicher Befugnisse. Zeitgleich wollen sie auch die Befugnisse des so genannten Verfassungsschutzes ausbauen. Dazu gehören u.a. KI-gestützte Videoüberwachung an so genannten kriminalitätsbelasteten Orten, Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchungen, anlasslose biometrische Massendatenanalysen, Funkzellenabfragen sowie die massenhafte Verknüpfung und automatisierte Auswertung von Polizeidatenbanken. Es soll zusätzlich erschwert werden, Auskünfte über die eigenen Daten zu erhalten, die vom so genannten Verfassungsschutz gesammelt werden.
Berlin hat bisher, auch dank der Berliner Linken, anders als viele Bundesländer auf eine umfassende Ausweitung polizeilicher und geheimdienstlicher Befugnisse verzichtet. Mit ihrem Gesetzentwurf blasen CDU und SPD nun zum massiven Angriff auf die Grundrechte der Berliner*innen. Während Projekte der Gewaltprävention, Jugendsozialarbeit oder Suchthilfe zusammengekürzt werden, setzt die Koalition auf Überwachung und Repression als Mittel gegen gesellschaftliche Probleme.
Die Folgen wären gravierend: Mit den Befugnissen zur KI-gestützten Massendatenanalyse droht der Einsatz von hochproblematischen Softwareprodukten wie Palantir. Der Einsatz von Staatstrojanern durch Polizei und Verfassungsschutz auf privaten Endgeräten ist kaum begrenzbar. Er untergräbt zudem nachhaltig die IT-Sicherheit von uns allen, weil Sicherheitslücken in IT-Systemen ausgenutzt werden anstatt sie zu schließen. Zudem soll der Staatstrojaner auch noch mit heimlichen Wohnungseinbrüchen installiert werden können. Die Videoüberwachung an „kriminalitätsbelasteten Orten“ gaukelt Sicherheit nur vor, anstatt sie zu schaffen. Die Auswertung durch Algorithmen birgt zudem die Gefahr, gesellschaftliche Vorurteile zu reproduzieren, so dass marginalisierte Personengruppen verstärkt in den polizeilichen und geheimdienstlichen Fokus geraten.
Durch die gesetzliche Verankerung des „finalen Rettungsschusses“ droht die Hemmschwelle für polizeilichen Schusswaffeneinsatz weiter zu sinken.
Dass im Gesetzentwurf auch begrüßenswerte Fortschritte zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt wie eine Rechtsgrundlage für proaktive Opferberatung und Täterarbeit oder die Verlängerung der Wegweisung enthalten sind, kann die massiven Grundrechtseinschnitte nicht aufwiegen. Erst recht nicht, wenn CDU und SPD in ihrem Haushaltsentwurf den Trägern, die die Maßnahmen gegen häusliche Gewalt umsetzen, die nötigen finanziellen Mittel verweigern.
Die Linke Berlin setzt sich dafür ein,
- die Entwürfe zur Reform des ASOG und des Verfassungsschutzgesetzes in der jetzigen Form vollständig abzulehnen, da sie unverhältnismäßig in Grundrechte eingreifen,
- den Einsatz von biometrischer Massenüberwachung und grenzenloser Datenauswertung für Berliner Behörden zu untersagen,
- die Schwellen für polizeiliche Eingriffe in die Privatsphäre wieder deutlich zu erhöhen und wirksame Begrenzungs- und Kontrollmechanismen einzuführen,
- die Finanzierung von Sozialarbeit, Jugendsozialarbeit, Suchthilfe, Gewalt- und Kriminalitätsprävention so auszugestalten, dass die beauftragten Träger ihr Angebot ausweiten können und eine verlässliche, langfristige Planungssicherheit erhalten,
- den Trägern, die im Bereich der häuslichen Gewalt tätig sind, wie Frauenhäusern, Opferberatungsstellen und Anbietern von Täterarbeit, die nötigen Mittel für ihre Arbeit und insbesondere die Umsetzung von neuen rechtlichen Möglichkeiten zu geben,
- bezirkliche Maßnahmen wie kiezorientierte Gewaltprävention oder Parkläufer ausreichend zu finanzieren anstatt sie zusammenzukürzen,
- multiprofessionelle Kriseninterventionsteams für Einsätze bei Menschen in psychischen Ausnahmesituationen einzuführen, um mit qualifiziertem Personal deeskalierend zu wirken und polizeilichen Gewalteinsatz zu vermeiden,
- die sogenannten „kriminalitätsbelasteten Orte“ und "Messerverbotszonen" und die damit einhergehenden anlasslosen Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen abzuschaffen, insbesondere um Racial Profiling zu verhindern,
- die Polizei zu verpflichten, bei jeder Identitätsfeststellung und Durchsuchung schriftlich den Grund und die Rechtsgrundlage anzugeben (Kontrollquittungen),
- unabhängige Untersuchung und Kontrolle von Polizeihandeln zu stärken, u.a. durch eine Ausweitung der Kompetenzen für den Bürger- und Polizeibeauftragten, der Datenschutzbeauftragten und der Landesstelle für Gleichstellung – gegen Diskriminierung,
- eine wissenschaftlich fundierte Überprüfung der Wirksamkeit polizeilicher und geheimdienstlicher Befugnisse herbeizuführen.
Berlin braucht keine Ausweitung von Überwachung und Repression, sondern eine Sicherheitspolitik, die auf soziale Gerechtigkeit, Prävention und den Schutz aller Grundrechte setzt. Wir als Die Linke Berlin stehen für eine solidarische Stadt, in der soziale Sicherheit und Teilhabe die Grundlage für innere Sicherheit sind – nicht die ständige Ausweitung polizeilicher und geheimdienstlicher Befugnisse. Bündnisse und Demos, die sich gegen die Überwachungsgesetze engagieren, werden wir unterstützen.
