LV-Beschluss 10-027/25
Aufstellung von Wahlvorschlägen gem. §12 Landeswahlgesetz Berlin
Der Landesvorstand der Partei Die Linke Berlin beschließt gemäß §12 (1) des Landeswahlgesetzes Berlin, dass diejenigen Mitglieder bei der Aufstellung von Wahlbewerbenden stimmberechtigt sind, die der bezirklichen Gliederung der Partei angehören, die dem Wahlkreisverband entspricht.
