LV-Beschluss 10-029/25
LPT-Antrag: Wahlantritt der Linken Berlin mit Bezirkslisten
Entsprechend §16 (2) der Landessatzung beschließt der Landesparteitag, dass der Landesverband Berlin der Partei Die Linke zu den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus 2026 gemäß §17 Landeswahlgesetz mit zwölf Bezirkslisten antritt. Weiterhin wird Die Linke in allen Berliner Wahlkreisen Direktkandidierende nominieren. Der Landesvorstand wird beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, den Wahlantritt in allen zwölf Bezirken und allen Wahlkreisen rechtlich, organisatorisch und politisch abzusichern. Die Bezirksverbände werden aufgefordert, bei der Aufstellung der Bezirkslisten und der Auswahl von Kandidierenden für Direktwahlkreise transparente und an den Beschlüssen des Landesparteitages orientierte Verfahren zu vereinbaren. Es gilt sicherzustellen, dass alle Kandidierenden bereit sind eine Mandatsträger:nnenvereinabrung zu unterzeichnen, die sie politische und rechtlich bindet. Hierzu zählt, die verpflichtende Zahlung von Mandatsträger:innenbeiträgen während der gesamten Wahrnehmung des Mandats und die Umsetzung des Wahlprogramms und der Beschlüsse des Landesparteitages sowie der bezirklichen Haupt- und Mitgliederversammlungen. Alle Bewerber:innen erklären sich bereit, einen Beitrag zur stadtweiten Präsenz der Partei Die Linke zu leisten und die Einrichtung von Wahlkreisbüros mit dem Landesvorstand abzustimmen. Vertreter:innen der Linken in politischer Verantwortung im Abgeordnetenhaus und im Senat werden regelmäßig für Gespräche mit Bürger:innen in den Wohngebieten vor Ort zur Verfügung stehen.
Listenvorschläge sollen grundsätzlich die Vielfalt der Stadtgesellschaft, die sich vor Ort in den Bezirken widerspiegelt, berücksichtigen. Lokale Initiativen, Nachbarschafts- und Bürgerinitiativen sollen dabei ebenfalls in den Blick genommen werden, wie landesweite Bündnispartnerinnen der Linken. Die Ausgeglichenheit der Bezirkslisten und der aussichtsreichen Direktkandidaturen nach Kriterien wie Gleichstellung, Diversität und fachlicher Expertise sollte über eine landesweite Koordinierung erreicht werden.
Hierfür wird ein koordinierendes Gremium mit dem einberufenen Wahlstab des Landesvorstendes und den jeweiligen Personalkommissionen der Bezirke, bzw. dort wo nicht vorhanden Bezirksvorsitzenden gebildet werden. Es gilt über eine Empfehlung für die ersten beiden Listenplätze Einvernehmen herzustellen und für mind. einen aussichtsreichen Direktwahlkreis eine einvernehmliche Empfehlung abzugeben. Sollte kein Einvernehmen hergestellt werden, kann keine Empfehlung abgeben werden. Die Koordinierung ist sowohl bezirksübergreifend als auch zwischen den Bezirken umzusetzen.
Bei der Aufstellung der Fraktion im Abgeordnetenhaus über Bezirkslisten 2026 soll zur Hälfte der Legislaturperiode durch den Landesvorstand gemeinsam mit den Bezirksverbänden eine solidarische Halbzeitbilanz erfolgen. Ziel ist es, rechtzeitig vor der nächsten Abgeordnetenhauswahl gemeinsam auszuwerten, welche Erfahrungen mit den Bezirkslisten gemacht wurden, und auf dieser Grundlage die Frage nach einer erneuten Aufstellung über eine Bezirks- oder Landesliste zu beraten.
