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LV-Beschluss 3-51/11

Beschluss nach §32 (2) der Bundessatzung der Partei DIE LINKE

  1. Der Landesvorstand bestätigt seinen Beschluss vom 30.11.2010: Die Landesgeschäftsführerin arbeitet hauptamtlich. Die LGF erhält wie die LSMin durch den Landesvorsitzenden einen Dienstvertrag für eine volle Stelle
  2. Das Gehalt entspricht der Empfehlung des Bundesgeschäftsführers und des Bundesschatzmeisters. Die Entlohnung erfolgt in Anlehnung an den geltenden Gehaltstarifvertrag zwischen der Partei DIE LINKE und der Gewerkschaft ver.di und beträgt 4.600 Euro brutto pro Monat.

 

Beschlussfassung: mehrheitlich.

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