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LV-Beschluss 4-003/12

Beschluss nach §32 (2) der Bundessatzung der Partei DIE LINKE

  1. Die Landesgeschäftsführerin, die Landesschatzmeisterin und der Landesvorsitzende arbeiten hauptamtlich. Die LGF erhält wie die LSMin durch den Landesvorsitzenden einen Dienstvertrag für eine volle Stelle. Der Landesvorsitzende erhält durch einen der stellvertretenden Landesvorsitzenden einen Dienstvertrag über eine halbe Stelle.
  2. Das Gehalt entspricht der Empfehlung des Bundesgeschäftsführers und des Bundesschatzmeisters. Die Entlohnung erfolgt in Anlehnung an den geltenden Gehaltstarifvertrag zwischen der Partei DIE LINKE und der Gewerkschaft ver.di und beträgt 4.600 Euro brutto pro Monat für eine volle und 2.300 Euro brutto für die halbe Stelle.

 

Beschlussfassung: einstimmig.

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