Beschluss 10-04/2026
Vergesellschaftung bleibt oberste Priorität für die Berliner Linke!
Die Berliner Linke lehnt den jüngsten Vorstoß der Berliner SPD, den Begriff der Vergesellschaftung in bloße Marktregulierung umzudeuten und damit die verfassungsrechtliche Bedeutung von Art. 15 GG auszuhöhlen, ab. Die Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids vom 26. September 2021 hat für die Berliner Linke oberste Priorität. Mietendeckel und Gewinnbegrenzung, wie sie die SPD als Maßnahmen anstelle der Enteignung der großen Immobilien-Kapitale vorschlagen, sind keine Form der Gemeinwirtschaft im Sinne des Art. 15 GG. Ihre Etikettierung als Vergesellschaftung ist rechtlich unzutreffend und bewusst irreführend. Vergesellschaftung nach Art. 15 GG verlangt mehr als strenge Regulierung: sie verlangt den bewussten Bruch mit Markt und privater Verwertungslogik sowie demokratische Kontrolle.
Der Vorstoß der Berliner SPD zielt darauf ab, Vergesellschaftung praktisch unmöglich zu machen, indem er Hürden wie Gesetzesverstöße, Renditeentzug und Klimazielverfehlung als Voraussetzungen einführt und zusätzlich jetzt schon mögliche Formen der Marktregulation entschädigungspflichtig macht. Dies widerspricht dem Volksentscheid, der die Vergesellschaftung aller Konzerne mit über 3.000 Wohnungen vorsieht. Das „Vergesellschaftungsrahmengesetz“ von SPD und CDU soll zudem die Anwendung des Art. 15 GG und damit die Transformation in eine sozialistische Gesellschaft im Sinne des Grundgesetzes verunmöglichen. Das ist mit der Berliner Linken nicht zu machen.
Jede Regierungskoalition unter Beteiligung der Linken beschließt innerhalb der ersten Hälfte der Legislatur auf Grundlage des Entwurfs der Initiative „Deutsche Wohnen & Co Enteignen“ vom 25.09.2025 verbindlich ein Berliner Vergesellschaftungs- und Trägergesetz, dass den bewussten Bruch mit privater Verwertungslogik sowie demokratische Kontrolle beinhaltet.
Zentrale Bestandteile müssen die von den Berliner*innen im Volksentscheid mehrheitlich angenommenen Rahmenbedingungen für die Vergesellschaftung sein:
- Vergesellschaftung der Bestände aller privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen mit über 3.000 Wohnungen im Land Berlin.
- Ausgenommen sind Unternehmen in öffentlichem Eigentum, kommunale Wohnungsbaugesellschaften in privater Rechtsform und Bestände in kollektivem Besitz der Mieter*innenschaft,
- gemeinwirtschaftliche, nicht profitorientierte Verwaltung der Wohnungsbestände durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR),
- Verwaltung der in Gemeineigentum überführten Bestände unter mehrheitlicher, demokratischer Beteiligung von Belegschaft, Mieter*innen und Stadtgesellschaft,
- Verbot der Reprivatisierung dieser Wohnungsbestände in der Satzung der AöR,
- Zahlung einer Entschädigung deutlich unter Verkehrswert an die betroffenen Wohnungsunternehmen.
Gemeinsam und in enger Abstimmung mit der Initiative DWE wollen wir die Vergesellschaftung endlich möglich machen. Sollte es zu Koalitionsverhandlungen kommen, werden wir die Initiative umfassend beteiligen, gemeinsam Ergebnisse bewerten und eine enge Rückkopplung sicherstellen. Die Initiative DWE soll die Möglichkeit erhalten, in allen Phasen der Verhandlung eines möglichen Koalitionsvertrages eine Stellungnahme abzugeben zur Vereinbarung der Umsetzung der Vergesellschaftung. Diese Stellungnahmen werden den Mitgliedern der Partei prominent bekannt gemacht. Insbesondere erfolgt dies vor dem Beschluss zur Teilnahme von Sondierungsgesprächen, vor der Entscheidung zur Aufnahme von Koalitionsverhandlungen und vor dem Eintritt in eine Koalition.
Wir wollen dafür sorgen, dass spätestens 3 Monate nach einem möglichen Regierungsantritt ein konkreter Umsetzungsplan vorgelegt wird. Die Vorlage eines Vergesellschaftungs- und Trägergesetzes vor dem Abgeordnetenhaus von Berlin wird innerhalb des ersten Jahres nach Regierungsantritt angestrebt.
Für die Umsetzung der Vergesellschaftung sind die von DWE erarbeiteten Gesetze die verbindliche Grundlage, deren Anpassung in enger Abstimmung mit der Initiative erfolgen soll: Wir wollen die Initiative in Form eines regelmäßigen, verbindlichen Gremiums in den gesamten Prozess der Umsetzung der Vergesellschaftung institutionalisiert einbinden und dies in einem möglichen Koalitionsvertrag verbindlich vereinbaren. Dieses Gremium ist frühzeitig, kontinuierlich und transparent an allen wichtigen Entscheidungen zu beteiligen.
